05.02.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V..
Der AI Act überträgt einige zentrale Fragen in die Verantwortung der Mitgliedstaaten. „In seiner gegenwärtigen Form wird der AI Act kaum für mehr Rechtssicherheit bei Entwicklung und Einsatz von KI sorgen. Dafür kommt es maßgeblich auf eine praktikable Auslegung und Anwendung der Vorgaben in den EU-Mitgliedsländern an“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. „Die Bundesregierung ist aufgefordert, bei der Umsetzung die Chancen Künstlicher Intelligenz für Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung in den Mittelpunkt zu stellen. Die Fehler der DS-GVO dürfen wir nicht wiederholen.“ Nur so könne das selbstgesteckte Ziel der EU erreicht werden, eine weltweite Führungsrolle bei vertrauenswürdiger KI einzunehmen. „Der AI Act stellt in unterschiedlichen Bereichen Anforderungen an Unternehmen, die sich mit bereits bestehenden Vorgaben wie etwa in der Medizinprodukt- oder der Maschinenrichtlinie doppeln oder sogar im Widerspruch stehen. Wenn wir wollen, dass Unternehmen in Europa und Deutschland weiterhin KI entwickeln und nutzen, müssen wir bei der Umsetzung des AI Act auf unnötige bürokratische Hürden und eine Konsistenz mit der existierenden Gesetzgebung achten“, so Dehmel. „Mit dem AI Act und seiner Umsetzung entscheidet sich, ob europäische Unternehmen und Startups die Chance haben, mit den globalen Innovationstreibern der KI Schritt zu halten oder sich sogar an die Spitze dieser Epoche prägenden Technologie zu setzen.“
Tipps & Tricks für den Büroalltag
Bitkom unterstützt seit Beginn der Verhandlungen im April 2021 das grundsätzliche Ziel des AI Acts, das Vertrauen in KI zu stärken und damit die KI-Nutzung voranzubringen. Dazu gehört zum einen die ursprüngliche Grundkonzeption des risikobasierten Ansatzes mit einem engen und klar definierten Hochrisikobereich. Zum anderen hat die Digitalwirtschaft auch die Orientierung am Erfolgsmodell des sogenannten „New Legislative Frameworks“ unterstützt, bei dem der Gesetzgeber Schutzziele definiert und die Wirtschaft diese über Standards konkret umsetzt. Der vorliegende Kompromiss zum AI Act löst beide Aufgaben allerdings nur unzureichend. So wurde mit starren und weitreichenden Anforderungen an die sogenannte „General Purpose AI Models“ ohne Not vom risikobasierten Ansatz abgewichen. Außerdem wurden die Vorteile der Flexibilität einer verpflichtenden regulierten Selbstregulierung nicht ausreichend genutzt und damit zugleich die Anschlussfähigkeit an internationale Selbstregulierungsansätze wie den G7 AI Code of Conduct verpasst.
Ausdrücklich warnt Bitkom vor unterschiedlichen Auslegungen des AI Acts innerhalb der EU. Insbesondere Startups und kleine und mittlere Unternehmen würde dies vor kaum lösbare Probleme stellen, wenn sie ihre Angebote an 27 unterschiedlichen KI-Regularien ausrichten müssten. „Der AI Act darf keine KI-Bremse werden. Keinesfalls darf Deutschland die Möglichkeiten für Markteingriffe bis an die Grenzen des Zulässigen ausreizen, wie wir dies bei der DS-GVO erleben mussten. Damit würden Unternehmen in ein regulatorisches Korsett gezwungen, das Innovationen im Keim erstickt“, sagt Dehmel. Die von der Bundesregierung bislang vorgesehenen Maßnahmen zur Unterstützung von Startups und KMUs seien angesichts des zu erwartenden hohen Aufwands, um etwa die Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme zu erfüllen, müssten deutlich ausgebaut werden.
Bild: Mike Kononov (Unsplash, Unsplash Lizenz)
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?