19.03.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Eine Sonnenfinsternis zu beobachten ist ein ganz besonderes Erlebnis. Am 20. März ist unter anderem in Deutschland und Österreich eine partielle Sonnenfinsternis zu sehen. Die Bedeckung der Sonnenfläche liegt zwischen 82 Prozent in Flensburg und 62 Prozent in Klagenfurt. Viele Menschen werden das Naturschauspiel beobachten wollen. Doch Achtung: Sonnengucker müssen an den Schutz der Augen denken. Das Bundesamt für Strahlenschutz und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin geben deshalb Tipps, wie ein Blick auf die Verfinsterung der Sonne ohne Folgen bleibt. Als oberstes Prinzip der sicheren Sonnenbeobachtung gilt: den direkten Blick auf die Sonne mit ungeschützten Augen vermeiden.
Bei einem ungeschützten Blick in die Sonne treffen ultraviolette (UV) Strahlung, sichtbares Licht und infrarote (IR) Strahlung mit sehr hoher Intensität auf die empfindlichen Strukturen des Auges. Während die UV-Strahlung – mit Ausnahme eines geringen Anteils der UV-A-Strahlung – von den vorderen Augenmedien wie Hornhaut und Linse absorbiert wird, erreichen sichtbares Licht und nahes Infrarot (IR-A-Strahlung) die Netzhaut. Ein Blick in die Sonne kann die Netzhaut in kürzester Zeit so schädigen, dass das Sehvermögen bleibend eingeschränkt wird oder sogar vollends verloren geht. Das Fatale dabei: Es gibt kein Warnsignal. Netzhautschäden lösen keinen akuten Schmerz aus. Wenn die Schädigung des Sehvermögens bemerkt wird, ist es zu spät – eine bemerkbare Schädigung verzögert sich um mehr als zwölf Stunden. Die Schäden sind gesetzt und heilen nicht mehr. Deswegen ist oberstes Prinzip der sicheren Sonnenbeobachtung: direkten Blick auf die Sonne mit ungeschützten Augen vermeiden!
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Als sicherste Methode zur Sonnenbeobachtung gilt die Projektionsmethode durch eine Lochkamera (Camera obscura) auf einen Schirm. Aber auch spezielle, für die Sonnenbeobachtung geeignete Schutzbrillen kommen in Frage. Diese Brillen sollten zertifiziert sein und die CE-Kennzeichnung tragen. Geeignete Filter und Folien, zum Beispiel in Form der häufig angebotenen Folienbrillen weisen eine minimale optische Dichte von 5 auf. Das bedeutet, dass sie maximal etwa 0,001 Prozent des Sonnenlichts durchlassen. Diese Anforderungen gehen über die Filtereigenschaften normaler Sonnenbrillen weit hinaus.
Darauf sollten Sie achten:
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
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Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
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Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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