04.02.2020 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: TÜV Rheinland.
Während etwa der Backofen heizt, sollten nicht benötigte Backbleche herausgenommen werden, da diese Wärme aufnehmen und somit den Heizvorgang verlängern. Auf das Vorheizen kann bei modernen, leistungsstarken Geräten ebenfalls verzichtet werden. Besser ist es, die Restwärme sinnvoll in den Backvorgang einzubeziehen. Bei Waschmaschinen empfiehlt es sich, energiesparende Eco-Programme zu benutzen. Zudem spart regelmäßige Reinigung Strom. So laufen beispielsweise Spülmaschinen mit sauberem Sieb effizienter, da im Automatikmodus Sensoren die Verschmutzung beziehungsweise Eintrübung des Spülwassers erkennen und so die Laufzeit verkürzen oder verlängern. Auch sollten Backofen und Herd von Kühl- und Gefriergeräten räumlich getrennt sein.
Das EU-Energieeffizienz-Label bietet Verbrauchern beim Gerätekauf einen Anhaltspunkt. Die inzwischen erreichten Energieeffizienzklassen A+ bis A+++ können aber weitere Verbesserungen kaum mehr abbilden. Eine neue Aufteilung in die Kategorien G bis A soll daher Ende 2020 die Transparenz bei Küchengroßgeräten für Verbraucher verbessern. Auch für andere Geräteklassen sind neue Energielabel geplant. Aber: Selbst Neugeräte mit höchster Energieeffizienz können je nach Anwendung zu viel Strom verbrauchen. Ein riesiger Kühlschrank in einem Single-Haushalt passt nicht. Denn es wird nicht benötigter Kühlraum mittemperiert.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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