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Spitzengespräch zum Bauvertragsrecht

25.02.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie.

Deutsche Bauwirtschaft zum Spitzengespräch mit Justizminister Heiko Maas: Regelungen zum Bauvertragsrecht werden weiterhin strikt abgelehnt!

Anlässlich des am morgigen Mittwoch stattfindenden Spitzengesprächs der Repräsentanten der deutschen Bauwirtschaft mit Bundesjustizminister Heiko Maas fordern die Hauptgeschäftsführer von Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper, und Zentralverband Deut-sches Baugewerbe, RA Felix Pakleppa, eine grundsätzliche Revision des vorliegenden Referenten-entwurfs:

„Wir brauchen eine schnelle Regelung der sog. Aus- und Einbaukosten. Hier herrscht seit vielen Jahren große Unsicherheit. Diese Regelung hat die Große Koalition bereits im Koalitionsvertrag vereinbart. Darüber herrscht Konsens, eine Neuregelung könnte und soll zügig umgesetzt werden.

Was das Bauvertragsrecht angeht, ist es notwendig, sich auf die im Koalitionsvertrag vereinbarten Punkte zum Verbraucherschutz zu konzentrieren. Alle darüber hinaus gehenden Punkte, die das Werkvertragsrecht erheblich verändern würden, lehnen wir ab, denn sie lösen Konflikte aus, gehen zu Lasten der Bauunternehmen und erschweren das Bauen in Deutschland ganz erheblich, und das zu einem Zeitpunkt, an dem wir nun wirklich keine Verunsicherung von Investoren, Planern und Bauleuten brauchen können.

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Zwei Punkte werden hierbei besonders kritisiert:

Der erste Punkt betrifft „Anordnungsrechte“ des Bauherrn, die das Gesetz bislang nicht kennt. Hier soll der Bauherr nach Vertragsschluss einseitig die vereinbarte Bauleistung und auch Bauzeit einseitig ändern dürfen. Ein solches Prinzip von „Befehl und Gehorsam“ stellt einen massiven Eingriff in die Privatautonomie sowie die Dispositionsfreiheit des Unternehmers dar.

Dadurch werden der Bauablauf, die Logistik und Planung der Baustelle erheblich erschwert. Vor allem fehlt eine klare Regelung zur Preisanpassung sowie zur Streitbeilegung, damit der Unternehmer seine Ansprüche auch zeitnah durchsetzen kann.

Der zweite Punkt betrifft Regelungen zu Abschlagszahlung und Sicherheitsleistung: Bauunterneh-mer finanzieren bereits heute erhebliche Summen für Personal, Gerät und Baumaterial vor und tragen zudem das Risiko des Untergangs oder einer Beschädigung des Bauwerks bis zur Abnahme.

Und nun sollen ausgerechnet die Abschlagszahlungen, die für die Bauunternehmen und deren Liquidität existentiell wichtig sind, unter erschwerten Bedingungen und gegebenenfalls erst nach langwierigen Beweis- und Gerichtsverfahren geleistet werden. Außerdem soll der Unternehmer künftig nur noch für 20 % seines Vergütungsanspruchs Sicherheit verlangen dürfen.“

 

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