27.03.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: ECOVIS Webservice GmbH.
Buchhaltung und Controlling wachsen zusammen – wachsen Sie mit!
mit der neuen Datenschutzgrundverordnung müssen Arbeitgeber nachweisen, dass sie alle Vorgaben einhalten und dass sie sorgfältig mit Mitarbeiterdaten umgehen. Wenn nicht, drohen hohe Strafen. Ecovis-Rechtsanwältin Marine Serebrjakova sieht Abmahner schon in den Startlöchern.
Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Spätestens dann sollten Arbeitgeber dafür gerüstet sein. Verstoßen sie gegen die neue DSGVO, dann drohen ihnen hohe Bußgelder, Abmahnungen sowie Schadenersatzforderungen insbesondere von Mitarbeitern für immaterielle Schäden.
Werden Daten von Mitarbeitern beispielsweise aus Personalfragebögen falsch genutzt oder geraten in falsche Hände, so verletzt dies das grundrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht von Mitarbeitern. Dabei entsteht zwar grundsätzlich kein geldwerter, aber dennoch ein immaterieller Schaden.
Arbeitgeber mussten gegenüber ihren Mitarbeitern auch bisher schon für immaterielle Schäden aufkommen. Beispielsweise, wenn ein Foto eines Mitarbeiters fälschlicherweise veröffentlicht wurde, der sein Einverständnis dafür verweigert hatte. Wollte der Mitarbeiter für diese Rechtsverletzung Ersatz seines immateriellen Schadens, dann sprangen dafür bestenfalls ein paar hundert Euro für ihn heraus.
Ab 25. Mai müssen Unternehmen nachweisen, dass sie alle Regeln einhalten. Sie müssen haarklein dokumentieren, woher Daten kommen, wer sie weiter verarbeitet und wo und an welchen Stellen sie im Unternehmen oder auch bei externen Dienstleistern gespeichert sind. „Da es sich bei der DSGVO um eine EU-Vorschrift handelt, rechnen wir künftig mit empfindlich hohen Schadenersatzsummen, falls Arbeitnehmer gegen Arbeitgeber wegen eines Datenschutzverstoßes vorgehen“, sagt Datenschützerin und Rechtsanwältin Marine Serebrjakova von Ecovis in München. Mit der Zurückhaltung deutscher Gerichte sei es da vorbei. „Für einen Verstoß, für den der Arbeitgeber früher mit ein paar Hundert Euro davongekommen wäre, ist dann schnell mal das Zehnfache denkbar.“ Zudem ist in der neuen DSGVO die Beweislast umgekehrt. Was das heißt? „Die Unternehmen müssen nachweisen, dass sie ordnungsgemäß dokumentieren“, sagt Serebrjakova, „sonst wird ein Verstoß angenommen.“
Ab Ende Mai befürchtet Ecovis-Rechtsanwältin Serebrjakova daher eine Abmahnwelle gegen Unternehmen. Zahlreiche Kanzleien werden für Arbeitnehmer Datenschutzverstöße ihrer Arbeitgeber aufspüren und diese abmahnen. „Diese Profi-Abmahner weisen nicht nur auf den Verstoß hin, sondern sie fordern auch Schadenersatz und Rechtsverfolgungskosten von den betroffenen Unternehmen.“
Um Abmahnungen und Schadenersatzansprüchen zu entgehen, rät die Rechtsanwältin dringend, sich schnell der DSGVO anzunehmen und entsprechende Datenschutzstrukturen im eigenen Unternehmen zu schaffen.
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