27.06.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: KOENEN BAUANWÄLTE.
Allein im vergangenen Jahr meldeten laut dem Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) 578 Unternehmen in der Baubranche Insolvenz an. In diesen Krisenzeiten beschäftigt Bauherren insbesondere, wie sie vorbeugen können und welche Frühwarnsignale sie nicht überhören dürfen.
Bevor sich Bau- und Kaufwillige für Planungsdienstleister und Bauunternehmen entscheiden, sollten sie sich erkundigen, ob der potenzielle Partner Referenzbauten vorweisen kann, die er erfolgreich und im vereinbarten Zeitrahmen umgesetzt hat. Existieren Empfehlungen? Wie sehen aktuelle Online-Bewertungen auf einschlägigen Portalen aus? Haben Bauherren diese Fragen für sich positiv beantwortet, folgt der nächste Schritt zur Risikominimierung: Erfahrene Projektbegleiter, also Anwälte für Baurecht auf juristischer Ebene, und technische Sachverständige, fungieren als aufmerksame Begleiter des Bauprozesses. „Wer auf eine permanente Baubegleitung verzichten möchte, der sollte zumindest den Bauvertrag durch einen Anwalt prüfen lassen,“ weiß Dominik Hermann, Rechtsanwalt für Baurecht bei Koenen Bauanwälte. „ Mit dem Prüfen des Vertrags entsteht am Anfang mindestens ein Eindruck, ob das Unternehmen mit der Baupraxis vertraut ist.“
Wen die Sorge plagt, dass das eigene Wohninvestment in Gefahr ist, der sollte sich seine Projektentwickler und Bauträger auch in puncto Wirtschaftlichkeit genau ansehen. Dies gelingt über Geschäftsinformationen, die im Handelsregister frei zugänglich sind sowie über Bonitätsauskünfte der Creditreform. Grundlose Verlagerung des Firmensitzes, Wechsel der Gesellschaftsform, das Ausscheiden von Gesellschaftern und letztendlich auch Entlassungswellen sind unternehmerische Alarmzeichen. Insolvenzbekanntmachungen zu durchforsten ist sicher aufschlussreich, meistens jedoch schon zu spät.
Hauseigentümer sind gut beraten, wenn sie ihre beauftragten Unternehmen auf das Vorliegen einer Krise ansprechen. Diese sind grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Krisenmodus zu offenbaren.
In der laufenden Bauphase sollte die Alarmglocke bei gewünschten Vertragsanpassungen und bei Verschiebung von Terminen schrillen. „Ich rate Bauherren, die Baustelle regelmäßig selbst zu besuchen, sich einen Eindruck vom Fortschritt zu verschaffen, und bei Indizien auch den externen Projektbegleiter mitzunehmen“, berichtet Hermann aus seiner Erfahrung.
Klug ausgehandelte Bauverträge enthalten Sicherheitsvereinbarungen, Lösungsklauseln und Vertragsstrafen. Sie bilden die Basis für ruhigen Schlaf während der Bauphase. Sind Abschlagszahlungen vereinbart, sollten Auftraggeber diese erst nach technischer Prüfung leisten, also unter der Voraussetzung, dass der Prüf-Meilenstein mit dem Stand des Bauvorhabens möglichst deckungsgleich ist. Im Vertrag ergibt ein Passus zur gesetzlichen Erfüllungssicherheit, beziehungsweise eine Gewährleistung von Sicherheit in Höhe von fünf Prozent der Bausumme, Sinn. Noch mehr Schutz verspricht eine Baufertigstellungsversicherung über Bürgschaften, die zumeist über die Höhe von 20 Prozent hinterlegt ist.
Am wichtigsten ist es zunächst Ruhe zu bewahren und die nächsten Schritte sorgfältig abzuwägen. Denn in § 103 InsO sieht der Bundesgesetzgeber das Recht des Insolvenzverwalters vor, zu entscheiden, ob der Bauvertrag noch erfüllt werden soll. Dies ist Chance und Risiko zugleich. So besteht zwar weiterhin die Möglichkeit, dass das Bauvorhaben trotz Insolvenz noch beendet wird. Andererseits ist dem Insolvenzverwalter ausreichend Bedenkzeit für seine Entscheidung einzuräumen. In dieser Zeit steht die Baustelle still.
Zweckmäßig ist es, dem Insolvenzverwalter die Vorteile der Vertragserfüllung für die Insolvenzmasse darzustellen und so die Schwebezeit zu verkürzen, meint Rechtsanwalt Dominik Hermann. Dabei ist es notwendig, sich diejenigen Fragen zu stellen, die sich auch ein Insolvenzverwalter stellen muss.
Auch ist ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung besondere Vorsicht bei der Abgabe von Kündigungserklärungen geboten. So divergiert die BGH-Rechtsprechung des siebten und neunten Zivilsenats zur Wirksamkeit von insolvenzabhängigen Lösungsklauseln. Ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung widersprechen solche der gesetzgeberischen Wertung in § 103 InsO, weshalb eine Ausübung des Gestaltungsrechts stets mit einem großen Risiko behaftet ist.
Bild: Monica Silvestre (Pexels, Pexels Lizenz)
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?