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Rückenwind im EU-Parlament: Umwelthilfe fordert Verbot von Werbung mit angeblicher „Klimaneutralität“

24.05.2023  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutsche Umwelthilfe e. V..

Das Europäische Parlament hat heute strengere Vorgaben zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Greenwashing mit vermeintlicher Klimaneutralität beschlossen. Zur Abstimmung stand die Anpassung der EU-Richtlinien über unlautere Geschäftspraktiken und Verbraucherrechte.

Der ursprüngliche Vorschlag der Europäischen Kommission, der Werbung mit Begriffen wie ‚klimaneutral‘ basierend auf dem Kauf von Emissionsgutschriften ohne Einschränkung weiter zulassen sollte, wird korrigiert. Das Parlament hat darüber hinaus beschlossen, Werbung mit Klimavorteilen – die ausschließlich auf der Kompensation von Emissionen beruhen – zu verbieten. Außerdem sollen zukünftig Nachweise zu den Umweltvorteilen von Produkten vorgelegt werden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt diese Verschärfung, fordert darüber hinaus aber ein generelles Verbot aller Behauptungen von „Klimaneutralität“. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, kommentiert:

Nach der heutigen Entscheidung des Europäischen Parlaments für eine Verschärfung des Verbraucherschutzes bei Klimaneutralitätsversprechungen von Produkten muss die Bundesregierung endlich handeln. Ich fordere Justizminister Buschmann und Verbraucherschutzministerin Lemke auf, sich nicht nur im Europäischen Rat für ein generelles Verbot aller Werbelügen zu ‚klimaneutralen‘ Produkten und Unternehmen auszusprechen. Wir brauchen auch eine schnelle nationale Umsetzung in Deutschland. Sämtliche Werbeversprechen, die suggerieren, dass Produkte ‚klimaneutral‘ oder sogar ‚klimapositiv‘ seien, sind Greenwashing und Verbrauchertäuschung.

Der Beschluss des Parlaments weist darüber hinaus weitere Lücken auf, so wurde es versäumt, umweltbezogene Angaben für Produkte, Dienstleistungen oder Tätigkeiten von Händlern zu verbieten, die fossile Brennstoffe oder stark verschmutzende Industrien fördern. Die DUH fordert zudem strengere Beschränkungen für Werbeversprechen, die sich auf künftige Umweltleistungen beziehen, wie zum Beispiel „Klimaneutral bis 2050“. Diese sind in den meisten Fällen nicht nachvollziehbar und verlagern heute dringend notwendige Maßnahmen in die Zukunft.

Hintergrund

Da sich Bundes- und Landesregierungen weigern, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Täuschungen durch die Wirtschaft zu schützen, geht die DUH bereits seit einem Jahr juristisch gegen Greenwashing mit vermeintlichen Klimaneutralitätsversprechen vor. Die DUH hat inzwischen 15 Unternehmen wegen Verbrauchertäuschung durch Werbung für „klimaneutrale“ Produkte zur Unterlassung aufgefordert. Ein Drittel der Verfahren konnte bereits zum Abschluss gebracht werden: Die Klage gegen den Mineralölkonzern TotalEnergies Wärme&Kraftstoff Deutschland GmbH hat die DUH vor dem Landgericht Düsseldorf gewonnen (Aktenzeichen 38 O 92/22). Die Unternehmen Tyczka Energy GmbH, Dirk Rossmann GmbH, Green Airlines GmbH und The Mother Nature GmbH haben außergerichtliche Unterlassungserklärungen abgegeben. Bereits in diesem Monat finden zwei weitere Gerichtsverfahren gegen die Beiersdorf AG und die dm-drogerie markt GmbH + Co. KG statt. Eine Rückmeldung aus den Verbraucherschutzministerien auf Bundes- und Landesebene blieb bisher aus.

Stellungnahme: EU-Richtlinie zur Stärkung von Verbraucherrechten

Bild: Min An (Pexels, Pexels Lizenz)

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