06.10.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.
An dem Gespräch, zu dem Hendricks eingeladen hatte, nahmen teil: Prof. Dr.-Ing. eh. Thomas Bauer, Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB), Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), Rolf Buch, Vorsitzender der Plattform Wohnen beim Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA), Dr. Rolf Kornemann, Präsident von Haus & Grund Deutschland, Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), Frank Vierkötter Vizepräsident des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e. V. (BFW) und Robert Feiger, Bundesvorsitzender der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU).
Alle Beteiligten stimmen darin überein, dass sich mit der gestiegenen und steigenden Zahl der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge die Frage nach ausreichendem und bezahlbarem Wohnraum in einer neuen Dimension stellt. Sie lehnen ein Sonderprogramm ausschließlich für Flüchtlinge ab, um Ghettobildungen zu vermeiden und Integration über die Stadtquartiere und Nachbarschaften zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund, dass viele der jetzt als Flüchtlinge nach Deutschland kommenden Menschen auch dauerhaft in Deutschland bleiben werden, wird davon ausgegangen, dass in den nächsten Jahren jeweils mindestens 350.000 bis 400.000 zusätzliche Wohneinheiten für alle Bürgerinnen und Bürger gebaut werden müssen.
Der zusätzliche Wohnraumbedarf erfordert eine Investitionsoffensive in den Neubau von Wohnungen, insbesondere im unteren und mittleren Preissegment. Zu einer Wiederbelebung des bezahlbaren und sozialen Wohnungsbaus, vor allem in den Ballungszentren, bedarf es der gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen sowie der Bau- und Wohnungswirtschaft.
Beide Seiten äußerten die Überzeugung, dass dazu eine Reihe von Rahmenbedingungen sehr rasch verbessert werden müssen. Die Verbändevertreter regten an, den verstärkten Einsatz industrieller Fertigungsmethoden zu prüfen. Denn Modularisierung, Standardisierung sowie Vorfertigung und Verwendung von Roh- und Ausbauelementen könnten einen Beitrag zur Verkürzung der Bauzeiten und zur Senkung der Baukosten leisten.
Bundesbauministerin Hendricks verwies auf das Bekenntnis des Bundes, die Länder und Kommunen beim Wohnungsneubau und bei der Ausweitung des Bestands an Sozialwohnungen zu unterstützen. Die Bundesregierung werde ihren Teil dazu beitragen, dass möglichst viele Wohnungen gebaut werden.
Hendricks sagte, dass sie sich innerhalb der Bundesregierung für eine Erhöhung der an die Länder gezahlten Kompensationsmittel für den sozialen Wohnungsbau in Höhe von 518 Millionen Euro auf mindestens das Doppelte einsetze. Ziel ist, dass die Länder die Kompensationsmittel zweckgebunden für die Wohnraumförderung verwenden und über die Verwendung der Mittel berichten.
Die Vertreter der Bau- und Wohnungswirtschaft äußerten in diesem Zusammenhang die Erwartung, dass eine lineare steuerliche Abschreibung in Höhe von drei bis vier Prozent eingeführt werde. Die Teilnehmer der Gesprächsrunde halten zudem deutliche Investitionsanreize für den Wohnungsneubau für notwendig. Bundesbauministerin Hendricks betonte, sie befürworte eine zeitlich befristete und regionalisierte degressive Abschreibung auf den Wohnungsneubau, halte aber zusätzlich auch eine erhöhte Abschreibung von neu errichteten Wohnungen mit Sozialbindung für denkbar.
Die Bau- und Wohnungswirtschaft hat gezeigt, dass sie auf dem Gebiet der Integration besondere Leistungen erbringen können und stehen der Politik als Partner zur Verfügung. Die Integration von Zuwanderern und Flüchtlingen kann aber nur durch eine langfristige soziale Betreuung und integrative Maßnahmen und nur mithilfe eines stärkeren finanziellen Engagements aller staatlichen Ebenen gelingen. Dabei hat sich bereits das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ bewährt, das bei der Integration vor Ort beispielhaft ist. Die Mittel für dieses Bundesprogramm wurden auf jährlich 150 Millionen Euro und damit auf fast das Vierfache aufgestockt.
Die Gesprächsrunde hält eine verstärkte Mobilisierung von Flächen und Liegenschaften für die Schaffung von Wohnraum für erforderlich. Kommunen müssen rasch neue Flächen für Bebauung ausweisen; es müssen Möglichkeiten für innerstädtische Verdichtung geschaffen werden. Die Vertreter der Bau- und Wohnungswirtschaft begrüßten die Absicht des Bundes, über die Konversionsliegenschaften hinaus Immobilien und Liegenschaften schnell und verbilligt für Zwecke der sozialen Wohnraumförderung bereit zu stellen.
Die Verbände der Wohnungs- und Bauwirtschaftsunternehmen sprachen sich für die Aussetzung einiger Standards im gesamten Wohnungsbau aus, zum Beispiel der erhöhten Anforderungen der Energieeinsparverordnung im Neubau, die ab 2016 gelten werden. Grund sei, dass die verschärften Neubauanforderungen nach Berechnungen der Wohnungs- und Bauwirtschaft Kostensteigerungen von 6 bis 10 Prozent beim Wohnungsbau verursachen würden. Übereinstimmend wurde vereinbart, Erleichterungen bei der KfW-Förderung zu prüfen, um die Kostenlast beim Neubau zu senken.
Bundesministerin Barbara Hendricks verwies darauf, dass mit der jüngsten EnEV-Novelle die EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt wird. Sie sei auch ein wichtiger Baustein zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung (insbesondere Aktionsprogramm Klimaschutz 2020). Ein Aussetzen der ab 1. Januar 2016 geltenden EnEV-Standards für den gesamten Wohnungsneubau gefährde diese Ziele und komme daher nicht in Betracht. Allerdings beabsichtige die Bundesregierung, im Verordnungsweg in der EnEV punktuelle, befristete Erleichterungen zu verankern. Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesbauministerium werden dabei im Rahmen ihrer gemeinsamen Federführung zur EnEV Bitten der Länder aufgreifen. Die Erleichterungen werden sowohl hinsichtlich der betroffenen Gebäude (Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge und Asylbewerber) als auch des Geltungszeitraums (bis Ende 2018) klar abgegrenzt werden.
Übereinstimmend appellierten die Ministerin und die Vertreter der Wohnungs- und Bauwirtschaft an die Länder, Genehmigungsverfahren bei den Bauämtern zu beschleunigen und zu verkürzen und zum Beispiel Stellplatzvorgaben zu erleichtern.
Die Gesprächsteilnehmer bekannten sich zu der Gemeinschaftsaufgabe von Politik und Wirtschaft, alles in ihren Kräften stehende zu tun, um für die menschenwürdige Unterbringung der Zuwanderer und für dauerhaften Wohnraum für alle Bürgerinnen und Bürger in Kommunen zu sorgen.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?