29.07.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Randstad.
Um dieser doppelten Herausforderung zu begegnen, hat die Bundesregierung 2023 den sogenannten Jobturbo initiiert, um in den nächsten Jahren insbesondere die Integration von geflüchteten Menschen in den hiesigen Arbeitsmarkt zu fördern. Die aktuelle Randstad-ifo-Personalleiterbefragung Q2 2024 kommt aber zu dem Ergebnis, dass jedes zweite Unternehmen (48 %) das Maßnahmenpaket des Jobturbos als „nicht hilfreich” ansieht.
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Viele Unternehmen sehen durch den Jobturbo und das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FachKrEG), das die Integration von Fachkräften aus dem Ausland zusätzlich erleichtern soll, weiterhin keine Verbesserung der einschlägigen Rahmenbedingungen. Für 48 % der befragten Unternehmen bleiben die bürokratischen Hindernisse zur Beschäftigung ausländischer Mitarbeitender zu groß, während 39 % das Fehlen praktischer Hilfe für Betriebe bemängeln. 34 % berichten zudem, dass ein erheblicher Qualifizierungsbedarf besteht.
Doch es gibt auch positive Entwicklungen: 23 % der Unternehmen sehen durch die Maßnahmen heute eine insgesamt größere Verfügbarkeit von Arbeitskräften. Und jeweils 18 % der befragten Unternehmen begrüßen kürzere Verfahren bei der Einstellung sowie eine erleichterte Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Darüber hinaus beeinflussen sowohl der Jobturbo als auch das FachKrEG konkrete Verhaltensänderungen von Unternehmensvertretern: 17 % der befragten Unternehmen gaben in der Befragung an, durch diese Maßnahmen mehr langfristige Anstellungen von ausländischen Fachkräften anzustreben. In Großunternehmen (ab 500 Mitarbeitenden) sind es sogar 38 %.
„Die Ergebnisse unserer Studie weisen auf erste positive Effekte des Jobturbos und des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes hin. Doch es bleiben einige Baustellen, an denen es politisch anzusetzen gilt, um die Rahmenbedingungen für Integration in den deutschen Arbeitsmarkt insgesamt zu verbessern“, erklärt Carlotta Köster-Brons, Leiterin des Hauptstadtbüros und National CSR-Coordinator bei Randstad Deutschland. „Zur Deckung des Fachkräfteengpasses muss den Personaldienstleistern endlich die Anwerbung von Fachkräften in Drittstaaten von der Bundesregierung ermöglicht werden, und zwar ohne die kürzlich bekannt gewordenen geplanten Hürden. In Ägypten, Tunesien und Marokko etwa gibt es 13 Millionen Erwerbsfähige mit höherem Bildungsabschluss. Gleichzeitig liegt die Arbeitslosenquote in diesen Ländern zwischen 15 und 25 %. Das ist ein beachtliches Potenzial zur Gewinnung von Fachkräften, das wir bisher so gut wie nicht nutzen können. Gerade kleineren und mittelständischen Unternehmen ist es aber meist nicht möglich, eigenständig auf der Welt nach geeigneten Fachkräften zu suchen, da Ihnen dafür die Zeit und die Erfahrung fehlt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung die Unternehmen hier mit ihren Herausforderungen alleine lässt und den Einsatz von Experten immer noch nicht zulässt.”
„Zwar können wir Personaldienstleister auch heute schon Unternehmen dabei unterstützen, Arbeitskräfte aus dem Ausland zu gewinnen, bisher aber lediglich durch die direkte Vermittlung von Personal. Damit wir Unternehmen vollumfänglich bei der Suche nach Arbeitskräften aus dem Ausland unterstützen können, müssen wir vom Gesetzgeber die Möglichkeit an die Hand bekommen, diese auch im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zu beschäftigen”, ergänzt Carlotta Köster-Brons. „Gerade auch vor dem Hintergrund eines weiteren Qualifikationsaufbaus können die Personaldienstleister einen wichtigen Beitrag leisten. Randstad beispielsweise unterstützt durch die unternehmenseigene Randstad Akademie sowie eine Partnerschaft mit VIONA, dem Online-Kursangebot des IBB Instituts für berufliche Bildung, dabei, den Weiterbildungsbedarf ausländischer Arbeitskräfte schnell zu decken.”
Bild: Karolina Grabowska (Pexels, Pexels Lizenz)
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