04.12.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: LAB Lachner Aden Beyer & Company GmbH.
Knapp jedes vierte deutsche Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern veranstaltet dieses Jahr keine Weihnachtsfeier oder lässt seine Angestellten selbst dafür zahlen (21 %). Firmen mit weniger als 50 Mitarbeitern sparen in dieser Hinsicht deutlich seltener (12 %). Und je kleiner das Unternehmen ist, desto aufwendiger fällt auch die Weihnachtsfeier aus: 40 % der kleinen Betriebe geben mehr als 80 Euro pro Mitarbeiter aus. Soviel spendiert von den Großunternehmen weniger als die Hälfte (19 %). Bei ihnen werden die Lebenspartner auch nur in 9 % aller Fälle mit eingeladen – bei den Kleinunternehmen macht dies mehr als jede dritte Firma (37 %).
Gleichzeitig sind sich Deutschlands Führungskräfte einig: Weihnachtsfeiern sind eine schöne Tradition, wichtig fürs Betriebsklima oder eine wichtige Anerkennung für die Belegschaft. Das sagen 89 % der insgesamt 376 Top-Manager, welche die internationale Personalberatung LAB & Company im Rahmen ihres 30. LAB Managerpanels befragt hat.
„Die Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitern drückt sich auch in solchen Veranstaltungen aus“, sagt Klaus Aden, Geschäftsführender Gesellschafter von LAB & Company. „Kleine und mittlere Unternehmen besitzen vielfach ein stärkeres Bewusstsein für die Bedeutung solcher Gesten – nicht nur zur Weihnachtszeit“, so Aden.
Viele der befragten Manager kritisieren massiv das Sparverhalten ihrer Arbeitgeber: „Traurig, wenn noch nicht einmal im Jahr Zeit und Geld für die Menschen vorhanden ist“, sagt etwa ein Teilnehmer. Andere berichten, dass in ihrem Unternehmen Führungskräfte von der Unternehmensführung genötigt werden, Feiern für ihre direkten Mitarbeiter auf eigene Kosten auszurichten. In anderen Fällen seien Zuschüsse von lediglich 10-15 Euro für einfache Mitarbeiter üblich, für die Weihnachtsfeiern der obersten Führungsebene würden hingegen die Gesamtkosten übernommen. „Solche Sparbrötchen gehen nach hinten los“, kommentiert einer der Befragten.
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Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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