18.10.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: BUND.
Die Auswertung zeigt, dass etwa 700.000 Tonnen Chemikalien, die in der EU aufgrund ihrer umwelt- und gesundheitsschädlichen Eigenschaften bereits verboten oder in ihrer Verwendung stark beschränkt sind, jedes Jahr aus der EU in die ganze Welt exportiert werden. Darunter sind etwa 200.000 Tonnen Pestizide für die Landwirtschaft. Den Großteil machen aber so genannte Industriechemikalien, wie zum Beispiel Nonylphenole oder Bleiverbindungen, aus.
Live-Online-Seminar: Verpflichtendes Lieferkettengesetz
Auswirkungen des Lieferkettengesetzes auf das Unternehmen und das Lieferkettenmanagement
Antje von Broock, BUND-Geschäftsführerin: "Es ist absolut verantwortungslos, dass auch die deutsche Chemieindustrie ihr Gift einfach in Länder exportiert, die kaum Kapazitäten für Kontrollen oder umweltgerechtete Entsorgung haben. Das von der Ampel-Koalition versprochene Exportverbot für gefährliche Pestizide ist überfällig, reicht aber bei weitem nicht aus. Der BUND fordert ein sofortiges europäisches Exportverbot für alle chemischen Produkte, die aufgrund ihrer Gefahren für Mensch und Umwelt in der EU bereits verboten sind."
Vor der am 25. September beginnenden Weltchemikalienkonferenz (ICCM5) in Bonn fordert der BUND ein neues, an den Nachhaltigkeitszielen der Weltgemeinschaft ausgerichtetes Abkommen für ein internationales Chemikalienmanagement.
Von Broock: "Deutschland hat als Europas Chemie-Exporteur Nummer eins und Ausrichter der Konferenz eine besondere Verpflichtung, sich für eine nachhaltige Stoffpolitik einzusetzen. Es muss eine Vorreiterrolle bei den Verhandlungen einnehmen."
Auch das EU-Lieferkettengesetz sollte Hersteller in die Verantwortung nehmen. Die derzeit in Brüssel verhandelte Richtlinie muss europäischen Chemieunternehmen Sorgfaltspflichten für ihre nachgelagerten Lieferketten auferlegen. Bei nachgelagerten Lieferketten handelt es sich um solche, die den Vertrieb, die Verwendung und die Entsorgung von Produkten betreffen. Sobald in der EU zulässige, aber mit bestimmten Auflagen versehene Substanzen exportiert werden sollen, müssten die Hersteller dafür sorgen, dass diese bestimmungsgemäß und unter Einhaltung von Arbeits- und Umweltschutzmaßnahmen verwendet werden. Hierfür muss die EU umfassende Umweltsorgfaltspflichten schaffen. Zudem darf das EU-Lieferkettengesetz nicht allein auf die vorgelagerte Lieferkette von Unternehmen beschränkt sein.
Nonylphenolethoxylate, die bei der Textilherstellung verwenden werden, sind ein Beispiel für exportierte Industriechemikalien. Sie sind sehr giftig für Wasserorganismen und dürfen in der EU nicht mehr verwendet werden, wenn sie mit Wasser in Berührung kommen könnten. Demnach sind die auch in der Textilherstellung verboten. Gleichzeitig wird der Soff und seine Vorprodukte aus der EU in Länder wie Mexiko, Indien und Taiwan exportiert. In fertigen Textilien werden die Schadstoffe in die EU importiert und gelangen durch Waschen in die Gewässer. In den Textilproduktionsländern sind hohe Nonylphenolkonzentrationen in der Umwelt zu finden.
Darüber hinaus unterstützt der BUND die Forderung an die Weltchemikalienkonferenz, die Hersteller nach dem Verursacherprinzip stärker in die Pflicht zu nehmen und eine Abgabe von 0,5 Prozent auf die Umsätze mit Grundchemikalien zu erheben. Mit dem Geld soll der Aufbau umweltgerechter Chemikalien-Managementsysteme im globalen Süden ermöglicht werden.
Bild: Carolyn (Pexels, Pexels Lizenz)
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