21.05.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: TÜV Rheinland.
Erschöpfung, Müdigkeit, aber auch Schlafstörungen, Reizbarkeit und Niedergeschlagenheit bis hin zur Depression sind die Folge, wenn die Arbeit überhandnimmt und der Ausgleich auf Dauer ausbleibt. Ulrike Stilijanow, Psychologin bei TÜV Rheinland: „Körperlich sind Führungskräfte mindestens ebenso gesund wie Arbeitnehmer mit weniger Verantwortung. Ihre besonderen Belastungen liegen im psychischen Bereich. Daher erfassen unsere Check-ups neben der körperlichen Gesundheit immer auch die psychische Verfassung der Teilnehmer.“
61 Prozent der Führungskräfte fühlen sich laut Stressreport Deutschland 2012 durch Termin- und Leistungsdruck belastet. Aber auch die steigende Vielfalt der Aufgaben, unrealistische Zielvorgaben, unklare und unvollständige Informationen von Vorgesetzten und fehlende Wertschätzung für die erbrachten Leistungen wirken sich negativ auf die Leistungsfähigkeit aus. Hinzu kommt, dass in vielen Unternehmen die Bereitschaft, sich zu verausgaben, als normal angesehen wird: Als Leistungsträger gilt, wer neue Projekte bereitwillig annimmt und überdurchschnittlich lange arbeitet.
In den Gesundheits-Check-ups begegnen die Experten von TÜV Rheinland oft Führungskräften, in deren Leben neben der Arbeit kaum Zeit für Sport, Hobbys oder Unternehmungen mit der Familie bleibt. Für sie kann das Beratungsgespräch mit den Betriebspsychologen ein wichtiger Schritt zu mehr beruflicher Distanz sein. Ziel ist es, dass die Teilnehmer erkennen, wie ihr Verhalten dazu beiträgt, Stresssymptome aufrecht zu erhalten oder sogar zu fördern. Anschließend werden Strategien thematisiert, wie gesundheitsfördernde Verhaltensweisen in den Alltag integriert werden können. Denn um Abstand von der Arbeit und Freiräume für Erholung zu schaffen, müssen Gewohnheiten verändert und Prioritäten neu gesetzt werden. Gerade für sehr leistungsbewusste Führungskräfte ist dieser Anstoß von außen wichtig, um den erschöpfenden Druck aus steigenden Arbeitsanforderungen und eigenem Perfektionismus zu durchbrechen.
„Führungskräfte haben meist schon von sich aus eine hohe Leistungsbereitschaft. Eine Unternehmenskultur, die übermäßiges Engagement belohnt, lädt ebenfalls dazu ein, die eigenen Leistungsgrenzen zu ignorieren. Wichtig sind daher Anreize durch den Arbeitgeber, etwas für die eigene Gesundheit zu tun und Verausgabungen vorzubeugen“, erläutert Stilijanow. Eine Voraussetzung für gesundheitsbewusstes Verhalten von Mitarbeitern ist ein Umdenken auf allen Führungsebenen, das zu einer veränderten Unternehmenskultur führt: Im Mittelpunkt sollte die langfristige Leistungsfähigkeit und Gesundheit aller Beschäftigten stehen. Gesundheitsfördernd wirkt sich dabei ein Arbeitsumfeld aus, das durch realistische Zielvorgaben, Mitbestimmungsmöglichkeiten und konstruktives Feedback gekennzeichnet ist.
Beim gesundheitsbewussten Verhalten haben Unternehmensleitung und Führungskräfte eine Vorbildfunktion. Zeigen sie sich gesundheitsbewusst und befürworten einen verantwortungsvollen Umgang mit den eigenen Energiereserven, motiviert dies die Beschäftigten, sich ebenso zu verhalten. „Im heutigen Arbeitsumfeld, das unter anderem durch einen steigenden Fachkräftemangel geprägt ist, zählt nicht mehr das kurzfristige Leistungsmaximum. Firmen profitieren von Mitarbeitern und Führungskräften, die im Sinne eines Leistungsoptimums langfristig zum Erfolg beitragen“, resümierte Stilijanow bei ihrem Vortrag auf der diesjährigen Corporate Health Convention in Stuttgart.
Themen
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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