29.04.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte.
"Die europaweite Regelung wird die Achtung der Menschen- und Umweltrechte entlang der wirtschaftlichen Wertschöpfungsketten verbessern. Sie beendet zudem unfaire Konkurrenz zwischen Unternehmen, die als Vorreiter Menschenrechte achten, und solchen, die aus ihrer Missachtung Wettbewerbsvorteile ziehen", erklärt Michael Windfuhr, Stellvertretender Direktor des Instituts.
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Das EU-Gesetz wird zudem das deutsche Lieferkettengesetz stärken. Künftig können sich Menschen, deren Rechte verletzt wurden, sowohl in verwaltungsrechtlichen Verfahren über die Verstöße gegen die unternehmerischen Sorgfaltspflichten beschweren als auch vor Zivilgerichten klagen. "Für Betroffene wird es leichter sein, ihre Ansprüche zivilrechtlich durchzusetzen, unter anderem durch Beweiserleichterungen, gesenkte Verfahrenskosten und eine Frist von fünf Jahren zur Geltendmachung von Ansprüchen", so Windfuhr weiter. "Stellen Unternehmen menschenrechtliche Risiken fest, schreibt die Richtlinie vor, dass eine Priorisierung hinsichtlich der Schwere der Verletzung erfolgen kann. Das gibt wichtigen Spielraum und macht die Umsetzung für Unternehmen handhabbar."
Die Abstimmung folgt einer Einigung im Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates der Europäischen Union im März, bei Enthaltung Deutschlands.
Die EU-Richtlinie wird voraussichtlich im Mai vom Rat der EU verabschiedet werden. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Für Deutschland bedeutet das, dass das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie weitere Gesetze an die neuen EU-Vorgaben angepasst werden müssen.
Bild: Dusan Cvetanovic (Pexels, Pexels Lizenz)
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