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Erster Beschwerdefall nach deutschem Lieferkettengesetz eingereicht

15.05.2023  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: FEMNET e. V. feministische Perspektiven auf Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.

FEMNET, ECCHR und NGWF reichen auf Grundlage des im Januar 2023 in Kraft getretenen Lieferkettengesetzes die erste Beschwerde gegen Amazon und IKEA bei einer deutschen Behörde, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, ein.

„10 Jahre nach Rana Plaza gibt es noch immer Fabriken in Bangladesch, die für internationale Konzerne wie Amazon, IKEA oder Tom Tailor Kleidung produzieren, in denen es kaum Sicherheitskontrollen gibt. Das können wir nicht länger hinnehmen“, sagt Amirul Haque Amin, Präsident und Mitbegründer der National Garment Workers Federation (NGWF).

Grundlage für die erste Beschwerde ist eine im März 2023 in Bangladesch durchgeführte Recherche der Gewerkschaft National Garment Workers Federation (NGWF) bei der Sicherheitsmängel wie fehlende Inspektionen, aber auch andere Arbeitsrechtsverletzungen wie mangelnde Gewerkschaftsfreiheit festgestellt wurden.

Und das, obwohl es bereits seit 2013 einen effektiven Mechanismus zur Verbesserung der Sicherheit am Arbeitsplatz gibt, den Bangladesch Accord, den bereits 195 Unternehmen unterzeichnet haben. Das „Abkommen für Gebäudesicherheit und Feuerschutz in Bangladesch“ war eine Reaktion auf den Einsturz des Rana Plaza Gebäudes vor genau 10 Jahren bei dem 1.138 Menschen starben, während sie für internationale Marken nähten. Dennoch haben führende Unternehmen, die in Bangladesch produzieren lassen, das Abkommen oder seinen Nachfolger bis heute nicht unterzeichnet. „Jetzt ist es an der Zeit, das deutsche Gesetz dafür zu nutzen, solche Unternehmen, die nicht freiwillig Verantwortung für die Menschen in ihren Lieferketten übernehmen wollen, endlich dazu zu verpflichten“, sagt Dr. Gisela Burckhardt, Vorstandsvorsitzende von FEMNET und Expertin für Menschenrechte in der Bekleidungsindustrie.

Gemeinsam mit ECCHR, das sich mit juristischen Mitteln gegen Menschenrechtsverletzungen von Unternehmen einsetzt, unterstützt FEMNET die bangladeschische Gewerkschaft NGWF bei der Beschwerde. „Wir sind davon überzeugt, dass die Nichtunterzeichnung eine Verletzung der Sorgfaltspflicht von Unternehmen darstellt“, so Dr. Miriam Saage-Maaß, Rechtsanwältin und Legal Director des ECCHR. „Nun ist es an der zuständigen deutschen Behörde, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, die Beschwerde zu prüfen. Wir hoffen sehr darauf, dass die Behörde dafür sorgen wird, dass deutsche Unternehmen durch ihre Geschäftspraktiken in Zukunft zu tödlichen Katastrophen wie Rana Plaza nicht mehr beitragen werden.“

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Bild: WilliamCho (Pixabay, Pixabay License)

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