15.03.2021 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Für die tiefste wirtschaftliche Krise unserer Generation hatte niemand eine Blaupause. Noch sind wir im Krisenmodus, doch müssen wir gleichzeitig die richtigen Weichen für die Arbeit und die soziale Sicherheit der Zukunft stellen. Deshalb kämpfe ich mit aller Kraft gegen die Rückkehr von Massenarbeitslosigkeit. Dafür ist die Kurzarbeit ein sehr gutes Instrument. Denn Kurzarbeit funktioniert, kommt effektiv an und sichert Arbeitsplätze, Einkommen der Beschäftigten und die Existenz von Unternehmen, wie eine aktuelle Studie des Forschungsinstituts zur Zukunft der Arbeit zeigt. Mit Kurzarbeit konnten wir Millionen von Arbeitsplätzen retten. Zur gleichen Zeit ist gerade für Langzeitarbeitslose der Weg zurück in den Arbeitsmarkt steiniger geworden. Mit dem Sozialen Arbeitsmarkt konnten wir seit 2019 etwa 55.000 langzeitarbeitslose Menschen in einen sozialversicherungspflichtigen Job vermitteln. Dieses Engagement werden wir weiter ausbauen, denn es lohnt sich – gerade in Krisenzeiten. Auch für angehende Azubis liegen zur Zeit mehr Steine im Weg. Doch wir werden diese Fachkräfte in den nächsten Jahren dringend brauchen. Um möglichst vielen jungen Menschen einen Ausbildungsplatz zu sichern, müssen wir schon im Frühling alle Kräfte mobilisieren. Mit der Ausbildungsprämie und unserem erweiterten ‚Schutzschirm für Ausbildungsplätze‘ unterstützen wir Unternehmen dabei. Ich rufe gerade kleine Unternehmen dazu auf, weiter auszubilden und unsere Ausbildungsprämie dafür zu nutzen.
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales
Dass der deutsche Arbeitsmarkt angesichts der größten Krise der Nachkriegsgeschichte insgesamt vergleichsweise robust geblieben ist, verdanken wir vor allem der Kurzarbeit. Damit haben wir in der Spitze die Arbeitsplätze von drei Millionen Menschen gesichert und die Wirtschaft massiv stabilisiert. Bis zu 11.500 Kolleginnen und Kollegen aus allen Bereichen der Bundesagentur für Arbeit haben in der Hochphase des ersten Lockdowns sichergestellt, dass das Geld schnell und zuverlässig bei den Betrieben ankommt. Die Bewältigung dieser Krise wird die Bundesagentur für Arbeit allerdings noch lange beschäftigen. Gleichzeitig müssen wir schon jetzt die Weichen für die Zukunft stellen: Der zunehmende Fachkräftebedarf wird nach der Pandemie den deutschen Arbeitsmarkt dominieren. Mit der Qualifizierung ihrer Beschäftigten und der Ausbildung des eigenen Fachkräftenachwuchses können die Betriebe dem begegnen. Wir können sie dabei finanziell unterstützen. Ebenso haben wir die Instrumente, um die Menschen mit Beratung und Unterstützung wirksam durch die Transformation zu begleiten.
Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit
Bild: fizkes (Adobe Stock, Adobe Stock Standardlizenz)
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
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