31.07.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V..
Aktuell gibt es in jedem fünften Unternehmen (20 Prozent) einen Chief Digital Officer (CDO) oder mit einer Leiterin oder einem Leiter Digitalisierung eine vergleichbare Position. Das entspricht in etwa der Zahl des Vorjahres (19 Prozent). Deutlich gestiegen ist aber der Anteil jener Unternehmen, die planen, eine entsprechende Stelle im Unternehmen zu besetzen oder einzurichten – von 18 Prozent im vergangenen Jahr auf nun 25 Prozent. Das sind Ergebnisse einer Befragung von 602 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Digitalisierung ist mehr als die Anschaffung von Hard- und Software oder die Einführung neuer Technologien, Digitalisierung braucht vor allem ein neues Mindset im Unternehmen. Digitalisierung kann Chefsache sein. Ist sie es nicht, sollte jemand im Vorstand oder zumindest mit direktem Zugang zum Vorstand beauftragt werden. Denn klare Verantwortung und Kompetenzen können die digitale Transformation entscheidend voranbringen“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Ein CDO kann die Rolle des Schrittmachers und des Mutmachers der Digitalisierung übernehmen.“
Online-Seminar
Gut die Hälfte der Unternehmen (52 Prozent) hat keinen CDO und keine vergleichbare Position – und auch keine Pläne, dies zu ändern. Dabei gibt es deutliche Unterschiede je nach Unternehmensgröße. So verzichten 54 Prozent der Unternehmen mit 20 bis 99 Beschäftigten auf CDO & Co., bei jenen mit 100 bis 499 Beschäftigten ist es aber nur eine Minderheit von 42 Prozent, wie auch bei Unternehmen ab 500 Beschäftigten (41 Prozent). Umgekehrt gibt es in 18 Prozent der Unternehmen mit 20 bis 99 Beschäftigten eine entsprechende Position, in jenen mit 100 bis 499 Beschäftigten sind es 29 Prozent und sogar 43 Prozent bei Unternehmen ab 500 Beschäftigten.
Bild: Christina Morillo (Pexels, Pexels Lizenz)
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Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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