09.12.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V..
Ist der 24. Dezember ein Feiertag? Nein, Heiligabend und Silvester sind normale Arbeitstage! Wer diese Tage freihaben möchte, muss Urlaub nehmen. Aber Vorsicht: Manche Arbeits- oder Tarifverträge regeln Ausnahmen, wie halbe Urlaubstage oder zusätzliche Freistellungen. Tipp: Prüfen Sie Ihre Regelungen genau, um Missverständnisse zu vermeiden.
Und wenn der Betrieb geschlossen ist? Dann kann der Arbeitgeber sogenannten „Zwangsurlaub“ anordnen. Doch auch hier gilt: Ohne rechtzeitige Ankündigung und triftige Gründe wird das schnell problematisch!
Grundlagen & Entscheidungshilfen
Schließt der Betrieb über Weihnachten, dürfen Betriebsferien angeordnet werden – aber nur, wenn die Auftragslage das rechtfertigt. Achtung: Gibt es einen Betriebsrat, ist dieser bei der Planung mit im Boot!
Das Gegenteil sind Urlaubssperren. Besonders in Branchen wie Handel oder Gastronomie kann der Arbeitgeber Urlaub verweigern, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Hier gilt: Dringende betriebliche Gründe müssen klar und nachvollziehbar sein, und die Ankündigung muss frühzeitig erfolgen!
Haben Arbeitnehmer automatisch Anspruch auf Weihnachtsgeld? Leider nicht! Nur wenn es im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder durch betriebliche Übung geregelt ist, gibt es einen Rechtsanspruch.
Tipp für Arbeitgeber: Mit klar formulierten Klauseln, wie einem Freiwilligkeitsvorbehalt, können künftige Ansprüche vermieden werden. Arbeitnehmer sollten genau prüfen, ob ihnen durch wiederholte Zahlungen nicht doch ein Anspruch zusteht.
Darf der Chef zur Weihnachtsfeier zwingen? Nein, niemand muss teilnehmen. Doch Vorsicht: Verhalten Sie sich bei Glühwein und Co. nicht daneben! Beleidigungen, Übergriffe oder übermäßiger Alkoholkonsum können schwerwiegende Konsequenzen wie Abmahnungen oder sogar Kündigungen haben.
Übrigens: Fotos von der Feier dürfen nur mit Ihrer Zustimmung veröffentlicht werden. Das regeln das KUG und die DSGVO. Also: Fragen Sie lieber nach, bevor Sie sich in Social-Media-Posts wiederfinden.
Ein Unfall auf der Weihnachtsfeier oder auf dem Heimweg? Das kann ein Arbeitsunfall sein – vorausgesetzt, die Feier wurde offiziell vom Arbeitgeber organisiert. Aber Achtung: Wer alkoholisiert fährt, riskiert den Versicherungsschutz. Also lieber das Taxi nehmen oder den Heimweg gut planen.
Weihnachten bringt im Arbeitsrecht viele Sonderfälle mit sich. Informieren Sie sich rechtzeitig und kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten. So genießen Sie die Festtage ohne rechtlichen Ärger.
Bild: AJEL (Pixabay, Pixabay License)
Themen
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Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
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Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
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