23.01.2025 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa).
Die CSRD ist ein weiterer Baustein eines umfassenden Regulierungsprogramms zur umwelt- und sozialpolitischen Transformation der europäischen Wirtschaft. Es beinhaltet zahlreiche Berichts- und Nachweispflichten für Unternehmen (z. B. Taxonomie, ETS, CBAM, EUDR, CSDDD, GCD, NZIA, CRMA, SCIP, GPSR, EPREL, WEEE, IED). „Eine Berichterstattung gemäß der CSRD stellt für Unternehmen ein komplexes Vorhaben mit erheblichem Zeit- und Ressourcenbedarf dar. Zur Einhaltung der geforderten Termine müssen die Unternehmen rechtzeitig mit den Vorbereitungen beginnen,“ so Olaf Eisele, wissenschaftlicher Mitarbeiter am ifaa und Autor eines Faktenblatts zur CSRD.
Prüfungssichere Darstellung im Lagebericht & wichtige Anforderungen
Um betroffenen Unternehmen eine Hilfestellung zur CSRD zu geben, hat das ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft ein Faktenblatt erstellt. Das Faktenblatt gibt eine Übersicht über die wesentlichen Anforderungen sowie Folgen der EU-Vorschriften und gibt Hinweise zur Umsetzung im Betrieb. Das Faktenblatt ist als kostenfreier Download hier verfügbar.
In den Unternehmen herrscht eine große Unsicherheit. Diese ergibt sich aus der Komplexität der Anforderungen sowie Aussagen aus der Politik. Die CSRD hat zu einem großen Beratungs- und Softwareangebot als lukratives Geschäftsmodell geführt. Viele Unternehmen haben bereits Zeit und Geld in die Erfüllung der CSRD investiert. Aus der deutschen Politik werden nun seit Dezember 2024 und Beginn des Wahlkampfes Wünsche laut, die CSRD zu verschieben und abzumildern. Ob sich diese Wünsche realisieren lassen, ist jedoch fraglich. Dafür müssten entweder die verbindliche EU-Richtlinie und eine bereits rechtskräftige EU-Verordnung in Deutschland ignoriert oder die jahrelang ausgearbeiteten, diskutierten, verhandelten und bisher mitgetragenen Beschlüsse zur CSRD auf EU-Ebene kurzfristig wieder geändert werden. Wenn Unternehmen darauf hoffen und sich die Hoffnung nicht bewahrheitet, können Sie die bisher gültigen Termine und Berichtspflichten jedoch unter Umständen nicht einhalten und bekommen dann Probleme bei der nächsten Wirtschaftsprüfung. Guter Rat ist hier teuer.
Weitere Informationen, praktische Arbeitshilfen sowie Zahlen, Daten und Fakten zur Nachhaltigkeit stehen auf der Webseite des ifaa zur Verfügung.
Bild: Lum3n.com (Pexels, Pexels Lizenz)
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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