Online-Weiterbildung
Präsenz-Weiterbildung
Produkte
Themen
Dashöfer

Berichtspflicht ab Januar 2025 in EU

23.01.2025  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa).

Die Politik verspricht, die Bürokratiebelastung für die angeschlagene Wirtschaft abzubauen. Bisher steigt sie kontinuierlich weiter an. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Diese ist zur Einhaltung von EU-Recht ab Januar 2025 in der Europäischen Union (EU) anzuwenden und betrifft allein in Deutschland 14.600 Betriebe.

Die CSRD ist ein weiterer Baustein eines umfassenden Regulierungsprogramms zur umwelt- und sozialpolitischen Transformation der europäischen Wirtschaft. Es beinhaltet zahlreiche Berichts- und Nachweispflichten für Unternehmen (z. B. Taxonomie, ETS, CBAM, EUDR, CSDDD, GCD, NZIA, CRMA, SCIP, GPSR, EPREL, WEEE, IED). „Eine Berichterstattung gemäß der CSRD stellt für Unternehmen ein komplexes Vorhaben mit erheblichem Zeit- und Ressourcenbedarf dar. Zur Einhaltung der geforderten Termine müssen die Unternehmen rechtzeitig mit den Vorbereitungen beginnen,“ so Olaf Eisele, wissenschaftlicher Mitarbeiter am ifaa und Autor eines Faktenblatts zur CSRD.

Anzeige
Live-Online-Seminar: Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) im Jahresabschluss

Prüfungssichere Darstellung im Lagebericht & wichtige Anforderungen

  • Wann ist Ihr Unternehmen betroffen?
  • Wie müssen Sie was berichten?
  • Inhalte, Darstellung und Anforderungen

Faktenblatt zur CSRD

Um betroffenen Unternehmen eine Hilfestellung zur CSRD zu geben, hat das ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft ein Faktenblatt erstellt. Das Faktenblatt gibt eine Übersicht über die wesentlichen Anforderungen sowie Folgen der EU-Vorschriften und gibt Hinweise zur Umsetzung im Betrieb. Das Faktenblatt ist als kostenfreier Download hier verfügbar.

Zahlen zur CSRD

  • Anzahl Seiten von Richtlinie und Verordnung der EU: 350
  • Anzahl erforderlicher Gesetzesänderungen in Deutschland: 33
  • Anzahl ab 2025 betroffene Unternehmen in Deutschland: 14.600
  • Mögliche Datenpunkte für die Berichterstattung nach EFRAG: 1.178
  • Erfüllungsaufwand in deutschen Ministerien in Euro pro Jahr: 2,85 Millionen
  • Erfüllungsaufwand für die deutsche Wirtschaft in Euro pro Jahr: 1,58 Milliarden

Unsicherheit zur CSRD

In den Unternehmen herrscht eine große Unsicherheit. Diese ergibt sich aus der Komplexität der Anforderungen sowie Aussagen aus der Politik. Die CSRD hat zu einem großen Beratungs- und Softwareangebot als lukratives Geschäftsmodell geführt. Viele Unternehmen haben bereits Zeit und Geld in die Erfüllung der CSRD investiert. Aus der deutschen Politik werden nun seit Dezember 2024 und Beginn des Wahlkampfes Wünsche laut, die CSRD zu verschieben und abzumildern. Ob sich diese Wünsche realisieren lassen, ist jedoch fraglich. Dafür müssten entweder die verbindliche EU-Richtlinie und eine bereits rechtskräftige EU-Verordnung in Deutschland ignoriert oder die jahrelang ausgearbeiteten, diskutierten, verhandelten und bisher mitgetragenen Beschlüsse zur CSRD auf EU-Ebene kurzfristig wieder geändert werden. Wenn Unternehmen darauf hoffen und sich die Hoffnung nicht bewahrheitet, können Sie die bisher gültigen Termine und Berichtspflichten jedoch unter Umständen nicht einhalten und bekommen dann Probleme bei der nächsten Wirtschaftsprüfung. Guter Rat ist hier teuer.

Weitere Informationen, praktische Arbeitshilfen sowie Zahlen, Daten und Fakten zur Nachhaltigkeit stehen auf der Webseite des ifaa zur Verfügung.

Bild: Lum3n.com (Pexels, Pexels Lizenz)

nach oben
FAQ