25.06.2020 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe.
Diese beziehen sich auf bestehende Bauverträge, laufende Ausschreibungen sowie auf künftige Verträge und gelten für den Bundeshochbau, den Bundesfernstraßenbau, sowie den Bundeswasserstraßenbau. Die Verbände erwarten eine entsprechende Anwendung durch die Deutsche Bahn im Bereich Schienenbau. Bauunternehmen können gegen Nachweis ihre Mehrkosten z. B. für zusätzliche Wasch-, Dusch- und Wohncontainer, Hygienemittel und Schutzanzüge sowie für zusätzliche Fahrzeuge für den täglichen Personentransport geltend machen.
Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Bauleiters
„Wir sind der Bundesregierung (BMI, BMVI) für diese pragmatische und unbürokratische Lösung der Mehrkostenthematik sehr dankbar. Die faire Kostenteilung ist ein gutes Signal für ein partnerschaftliches Miteinander der öffentlichen Auftraggeber und der Bauunternehmen“, sagte Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB).
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB) ergänzte: "Insbesondere die Anerkennung von Mehrkosten in Bestandsverträgen ist ein wichtiges Signal an den Baumittelstand. Damit erhalten die Betriebe, deren Leistungsbereitschaft gerade während des Lockdowns unverändert hoch war, zielgerichtet und praxistauglich Unterstützung."
Die Verbände der Bauwirtschaft sehen in dieser Kostenregelung einen notwendigen Ausgleich dafür, dass die meisten Baustellen während der Coronapandemie unter Erfüllung der strengen behördlichen Hygienevorgaben weiterbetrieben wurden.
„Durch die Fortführung der Baumaßnahmen in der Krise wurde systemrelevante Infrastruktur von der Bauwirtschaft aufrechterhalten. Gleichzeitig konnte die Baukonjunktur gestützt sowie Kurzarbeitergeld und Steuerausfälle vermieden werden“ stellt Michael Gilka, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB) fest.
Die Baubranche hat damit in einer herausfordernden Phase der Corona-Krise einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Konjunktur geleistet. Grundlage hierfür waren Erlasse der Bundesregierung von Ende März 2020, die Corona als einen Fall höherer Gewalt anerkannt haben und gleichzeitig sicherstellten, dass Planungen, Ausschreibungen und der Betrieb auf den Baustellen möglichst ungehindert fortgesetzt werden konnten.
Themen
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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