10.05.2019 — Rolf Becker. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
„2019 wird das Jahr der Kontrollen“, so Dr. Stefan Bring, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) in Baden-Württemberg bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichtes seiner Behörde.
Eintägiges Praxis-Seminar
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In 2018 lag der Schwerpunkt nach Angaben der Behörde bei der Beratung. Verwiesen wird auf mehr als 200 Veranstaltungen und über 20.000 Beratungen.
Jetzt will man aber das Jahr der Kontrollen einläuten, um zu sehen, ob die Beratung Früchte trägt. Firmen, die „auf Lücke setzen“ sollen keinen Vorteil gegenüber der Konkurrenz haben, die sich datenschutzgerecht verhält.
Geplant sind insgesamt 250 Kontrollen, die sich gegen öffentliche Bereiche richten. Im privatwirtschaftlichen Bereich will man sich auf Online-Shops konzentrieren. Dabei soll es um Webseiten und deren Tracking gehen und um damit verbundene Datenweitergaben an Dritte. Dies dürfte den Einsatz der üblichen verdächtigen Trackingtools betreffen, wie z.B. Google Analytics, eTracker, YouTube, Facebook-Pixel und Social-PlugIns. Hierbei werden regelmäßig Daten an Dritte weitergegeben.
Die Kontrollen sollen sowohl angekündigt, wie auch unangekündigt erfolgen. Es gäbe auch eine Reihe von Beschwerden, denen jetzt nachgegangen werden soll, so Dr. Brink.
Bei Verstößen sieht die DSGVO empfindliche Bußgelder vor. Der Landesdatenschutzbeauftragte dazu:
Kontrollen sind nicht gleichbedeutend mit Sanktionen oder gar Bußgeldern. Auch bei unseren umfangreichen Maßnahmen bleiben die Beratung und der Hinweis auf Verbesserungsmöglichkeiten das Mittel der Wahl. Strafen werden auch künftig nur bei gravierenden Verstößen und dann ausgesprochen, wenn klare Rechts-verletzungen nicht beseitigt werden.
Zudem solle es vornehmlich um größere Firmen gehen. Kleinere Unternehmen mit Datenverarbeitung im geringen Umfang sind nicht vorrangig betroffen. Im Dezember soll es Berichte über die Ergebnisse der Kontrollmaßnahmen geben.
Betroffen sind offenbar eher größere Unternehmen in Baden-Württemberg. Dort sollte man vorsorglich noch einmal sauber kontrollieren, welche Tracking-Maßnahmen eingesetzt werden und ob diese Maßnahmen in einem rechtlich abgesicherten Umfeld erfolgen. Häufig ist man nach dem Ausbleiben von Sanktionen wieder auf frühere Datensammlungen umgestiegen.
Dazu ist kritisch zu prüfen, ob man im Einzelfall die Trackingmaßnahme wirklich benötigt. Wer wertet das wann im Unternehmen mit welchen Folgen aus?
Oft lassen sich Trackings ohne Verlust für das Unternehmen abschalten. Dort, wo sie als notwendig angesehen werden ist zu prüfen, ob die Einstellungen, die der Dienstleister anbietet genutzt werden können, um Betroffene besser zu schützen oder ob man selbst Maßnahmen treffen kann, um hier etwas zu bewirken.
Erhalten Sie Post von der Landesdatenschutzbehörde, sollte rechtlicher Rat eingeholt werden, damit man richtig auf ein solches Schreiben reagiert.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
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Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
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Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
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Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
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