23.01.2020 — Lukas Haß. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Spätestens seit der Einführung von Apple Pay bei der deutschen Sparkasse im Dezember 2019 ist das Mobile Zahlen in aller Munde. Die Anmeldezahlen bei den Sparkassen sprengen alle Erwartungen: Die Sparkasse zählte mehr als 200.000 Aktivierungen innerhalb einer Woche. Laut der Deutschen Bundesband nutzt bereits jeder dritte Besitzer einer Debitkarte die Möglichkeit des kontaktlosen Bezahlens. Doch nur jede zweite Debit- oder Girokarte bietet auch die entsprechenden Möglichkeiten.
Controlling-Know-how für das Rechnungswesen
Kennzahlen richtig ermitteln, bewerten & interpretieren
✓ Welche Kennzahlen sind für welche Betrachtung relevant?
✓ Kennzahlen für Liquiditätsplanung und Budgetierung
✓ Die BWA – monatliches Reporting
✓ Aufbau eines Frühwarnsystems
Doch wie genau nutzt man Apple Pay, Google Pay und Co.? Zunächst bedeutet „kontaktlos“, dass der Verbraucher oder Kunde nicht wie bisher üblich seine Karte in ein Lesegerät schieben und den Bezahlvorgang mit Unterschrift oder Sicherheits-PIN bestätigen muss. Bekannt ist dieser Vorgang durch das kontaktlose Zahlen mit der Karte, bei der die passende Karte lediglich für 3 Sekunden an das entsprechende Lesegerät gehalten wird.
Apple und Google Pay verfahren genauso, nur dass hierfür keine Karte mehr notwendig ist, weil Sie diese digital bereits vorab auf Ihr mobiles Endgerät (Handy, Tablet, Smartwatch) geladen haben. So können Sie Ihren Geldbeutel getrost Zuhause lassen und Ihren Einkauf quasi im Vorbeigehen erledigen.
Diese Frage können nur Sie selbst beantworten. Fest steht: Mobiles Zahlen wird in Zukunft zur Normalität. Nicht nur Banken passen sich den Kundenwünschen an und statten ihre Giro-, Debit- und Kreditkarten mit entsprechenden Funktionen aus. Auch der Einzelhandel, die Gastronomie und zahlreiche Dienstleistungsunternehmen bieten ihren Kunden das mobile Zahlen an.
Ebenfalls steht fest: Bargeldloses Zahlen ist praktisch, einfach und unkompliziert. Der Griff zum Smartphone ist meist schneller, als der zum Portemonnaie. Wer über eine passende Smartwatch verfügt, kann sogar freihändig zahlen. Den Einen erleichtert es das Leben ungemein, die Anderen empfinden es als neumodischen Schnickschnack. Natürlich werden Sie auch nach wie vor Ihren Haarschnitt oder das Kinoticket ganz klassisch zahlen können. Die Frage ist aber: Wollen Sie das überhaupt noch?
Die Deutschen sind ein sicherheitsliebendes Volk. Dem digitalen Fortschritt und den damit verbundenen Erleichterungen im Alltag sehen sie skeptisch gegenüber. Die sehr späte Einführung des bargeldlosen Zahlens macht da kein Unterschied. Ein wesentlicher Grund sind die Sicherheitsbedenken der Bevölkerung. Was passiert mit meinen Daten? Zahle ich versehentlich zu viel? Werden meine Einkäufe nachverfolgt?
Die Sorgen sind unbegründet. Apple beispielsweise hat bekanntgegeben, dass bei Transaktionen keine Daten gespeichert werden, die Rückschlüsse auf den Käufer zulassen. Käufe werden nur für den Bezahler, den Händler und die Bank ersichtlich. Es werden keine Daten für personalisierte Werbung oder andere Zwecke genutzt.
Auch können Sie nicht versehentlich den Einkauf Ihres Vordermannes an der Supermarktkasse zahlen. Für jede Transaktion ist eine zusätzliche Erkennungsmethode nötig. Sei es die integrierte Gesichtserkennung in Ihrem Smartphone oder der Fingerabdruckscan. Apple und Google Pay müssen sich bei Sicherheitsfragen nicht hinter anderen Bezahlverfahren verstecken. Das Gegenteil ist der Fall: Beide Systeme speichern nämlich die eigentlichen Kreditkartendaten nicht ab, sondern erstellen vielmehr eine virtuelle Nummer. So ist die Kreditkarte auch bei einem eventuellen Verlust des Smartphones sicher. WWie wahrscheinlich ist es, dass Sie Ihr Geld wiederbekommen, wenn Ihr Portemonnaie gestohlen wird? Die Chance geht gegen null.
Was die Deutschen fast so sehr lieben wie Sicherheit, ist ihr Bargeld. Es ist schnell, sicher und man hat den Überblick. Somit ist Cash nach wie vor das beliebteste Zahlungsmittel. Doch wie im Fall des bargeldlosen Zahlens ist eine deutliche Veränderung des Zahlungsverhaltens in Deutschland erkennbar, die sich in den kommenden Jahren noch verstärken wird. Deutschland hängt im internationalen Vergleich hinterher. In Schweden soll Bargeld bis 2030 komplett abgeschafft werden. Bis das in Deutschland soweit ist, dürften noch einige Jahre mehr vergehen, denn der Widerstand gegen eine Bargeld-Abschaffung ist hierzulande noch erheblich.
Langfristig jedoch wird sich die Akzeptanz gegenüber dem bargeldlosen Zahlungsverkehr durchsetzen. Dafür sind allein schon die technologischen Entwicklungen zu groß und bedeutend, als dass man diese ignorieren und auf das Altbewährte setzen sollte. Sie dürfen und können also auch weiterhin Ihr Portemonnaie an der Kasse zücken.
Quellen und Hintergründe:
Bild: Pixabay (Pexels, Pexels Lizenz)
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?