28.11.2024 — Von
. Quelle:Zu unterscheiden sind: allgemeine und spezielle Straftatbestände zur Verstümmelung. Ein allgemeiner Straftatbestand zur Verstümmelung betrifft Personen ungeachtet ihres Geschlechts. Die Norm bezieht sich nicht ausschließlich auf die Verstümmelung der Geschlechtsorgane, sondern kann auch andere Körperteile betreffen. Ein spezieller Straftatbestand zur Verstümmelung erwähnt explizit die weiblichen Geschlechtsorgane.
Findet sich im Strafgesetzbuch keine allgemeine Norm zur [...]
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