28.11.2024 — Von
. Quelle:Die Form des Elterngeldes, ab wann und wie lange Elterngeld genutzt werden kann, geht aus § 4 BEEG hervor. So kann Elterngeld grundsätzlich vom Tag der Geburt des Kindes bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats in Anspruch genommen werden. Bei angenommenen Kindern ist hiervon abweichend der Tag der Aufnahme bei der berechtigten Person maßgeblich – der Elterngeldanspruch besteht in diesem Fall längstens bis zur Vollendung des Basiselterngeld 8. [...]
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