Das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG)
ZielDas Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) vom 01. Januar 2011GVBl. 2011, 58. verfolgt – anders als das Vorgängergesetz von 1994 – nicht mehr das alleinige Ziel, Frauen eine gleichberechtigte Stellung in den öffentlichen Verwaltungen zu verschaffen (vgl. noch § 1 NGG a.F.
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