28.11.2024 — Von
. Quelle:Aus der Stellung als Gleichstellungsbeauftragte ergibt sich eine Schweigepflicht (§ 22 Abs. 7 NGG). Sie betrifft die persönlichen Verhältnisse der Beschäftigten und sonstige vertrauliche Angelegenheiten. Die Schweigepflicht gilt weiter, auch wenn die Gleichstellungsbeauftragte dieses Amt nicht mehr ausübt. Die betroffenen Beschäftigten können die Gleichstellungsbeauftragte aber schriftlich von der Schweigepflicht entbinden.
Dieser Bereich ist nur für Premium-Mitglieder.
Login Handbuchkunde? Lösen Sie hier Ihren Gutscheincode einDas flexible Premium-Abo: Nutzen Sie maximale Freiheit bei vollem Zugriff auf alle Portalinhalte von dasGleichstellungswissen. Jetzt ohne Risiko das Monatsabo testen!
23,50 € / Monat* *1-Monatsabonnement mit 2 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsende. Gesamtpreis über die Vertragslaufzeit: 23,50 € zzgl. MwSt.
Die Premium-Mitgliedschaft auf dasGleichstellungswissen gibt es auch für 6 Monate. Genießen Sie ein halbes Jahr lang alle Vorteile der Premium-Mitgliedschaft!
19,50 € / Monat* *6-Monatsabonnement mit 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsende. Abrechnung erfolgt halbjährlich. Gesamtpreis über die Vertragslaufzeit: 117,00 € zzgl. MwSt.
Mit der 12-monatigen Premium-Mitgliedschaft erlangen Sie Zugriff auf alle Portalinhalte von dasGleichstellungswissen. Nutzen Sie dazu auch alle Premium-Funktionen.
17,50 € / Monat* *12-Monatsabonnement mit 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsende. Abrechnung erfolgt jährlich. Gesamtpreis über die Vertragslaufzeit: 210,00 € zzgl. MwSt.