29.08.2024 — Von
. Quelle:Den „Boden“ der Gleichstellungsinterventionen bilden viele Rechtsvorschriften und juristische Reglungen. Sie stärken zugleich die Autorität der Gleichstellungsbeauftragten. Auf dieser Grundlage ist sie keine Bittstellerin, sondern sie vertritt fundamentale Rechte (Grundrechte).Wir erinnern uns: unter dem Druck der Europäischen Union wurde der Beruf eingeführt. Die ersten Frauenbeauftragten mussten sich und ihre Rolle [...]
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