28.11.2024 — Von
. Quelle:Elternzeit ist ein arbeitsrechtlicher Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung Freistellung von der Arbeitsleistung zur Betreuung und Erziehung von Kindern. Wer Elternzeit in Anspruch nehmen möchte, muss über ein Arbeitsverhältnis verfügen, auf das die arbeitsrechtlichen Regelungen der Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden. Dabei spielt es keine Rolle, welche Staatsangehörigkeit Arbeitnehmer/in oder [...]
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