Mit dem Strafrecht gegen sexualisierte Belästigung und Gewalt vorgehen

29.02.2024  — Von Doris Liebscher. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

In Kapitel:

Wenn die betroffene Person strafrechtlich gegen die verantwortliche Person vorgehen will, muss sie oder eine andere Person Anzeige bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder beim Amtsgericht erstatten. Das Gespräch bei der Polizei sollte vorbereitet werden und nicht alleine erfolgen, da nicht immer mit der notwenigen Sensibilität gefragt wird. Erkundigen Sie sich, ob es spezielle Dezernate oder Staatsanwaltschaften gibt. In den meisten Bundesländern gibt es mittlerweile die [...]

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