Stand: 21.11.2014
Carnet TIR (TIR = „Transports Internationaux Routiers“) ist ein von über 60 Staaten anerkanntes Zolldokument. Das Carnet TIR ist ein internationales Zollpassierscheinheft für die vorübergehende abgabenfreie Einfuhr und Ausfuhr von Waren mit Straßenfahrzeugen.
Eine Zollanmeldung mittels Carnet TIR gilt jeweils nur für eine TIR-Beförderung.
Die abgabefreie Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren mit Straßenfahrzeugen ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So darf die Beförderung nur in verschlusssicheren, zugelassenen Fahrzeugen und Behältern (Containern) und unter Zollverschluss erfolgen. Die Laderäume müssen so gebaut und eingerichtet sind, dass nach Anbringen des Zollverschlusses Manipulationen deutlich sichtbar sind. Das TIR-Übereinkommen hat aus diesem Grund detaillierte Konstruktionsstandards und Zulassungsverfahren für die Bewilligung eines Carnet TIR erlassen.
Zudem müssen an den Straßenfahrzeugen, die mit einem Carnet TIR Waren befördern, vorn und hinten gut sichtbare rechteckige blaue Tafeln mit der weißen Aufschrift TIR angebracht sein. Wenn mit dem gleichen Straßenfahrzeug keine Waren mit einem Carnet TIR befördert werden, müssen die Carnet TIR-Tafeln abgenommen oder abgedeckt werden.
Die Internationale Straßentransportunion (IRU-International Road Transport Union bzw.Union Internationale des Transports Routiers) stellt die Carnet TIR aus, die in Deutschland über die Landesorganisationen des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. in Frankfurt am Main und die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung und Entwicklung des internationalen Straßenverkehrs (AIST) e.V. in Berlin ausgegeben werden.
Die in der Zulassung für das Carnet TIR geführte Person wird als „Inhaber“ bezeichnet und ist für die Vorführung der Fahrzeuge mit Ladung und Carnet TIR bei der Abgangs-, Durchgangs- und Bestimmungszollstelle verantwortlich.
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