Eine Aktiengesellschaft hält 1.500 eigene Aktien im Nennwert von 1 Euro/Stück. Die Anteile wurden zum Kurs von 4,5 Euro/Stück angeschafft.
Nach § 272 Abs. 1a HGB ist der Nennbetrag der eigenen Anteile mit dem gezeichneten Kapital und der Unterschiedsbetrag zwischen Nennwert und ausgewiesenem Wert der eigenen Anteile mit den frei verfügbaren Gewinnrücklagen zu verrechnen und offen abzusetzen.
Bilanz der AG per 31.12.t01
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