Ausgabe 40/2018: »Wenn zwei sich streiten …«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
jedes Jahr werden über 300.000 Klagen bei den deutschen Arbeitsgerichten eingereicht. Viele Streitigkeiten werden über Vergleiche beigelegt – und viele hätten vielleicht ganz vermieden werden können.
Denn nicht nur ein Gericht kann schlichten – auch der Betriebsrat hat seine Möglichkeiten. Bei Streit im Unternehmen können Betriebsrat-Mitglieder die Parteien dank ihres Arbeitsrecht-Fachwissens juristisch und sozial kompetent beraten.
Unser Experte zeigt Ihnen im zweitägigen Praxis-Seminar die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten zum Schutz der Belegschaft:
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