Ausgabe 14/2018: »Die langsame Gewöhnung«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
jahrzehntelang 40 Stunden pro Woche arbeiten – und dann abrupt aufhören? Es geht auch anders: Die Altersteilzeit ermöglicht Arbeitnehmern einen entspannten und frühen Eintritt in den Ruhestand.
Damit die Altersteilzeit auch bei Ihnen im Betrieb korrekt durchgeführt wird, müssen Vorschriften zur Einführung und Abrechnung korrekt umgesetzt werden. Der Betriebsrat darf hier mitbestimmen und -beachten. So schützen Sie Arbeitnehmer, die sich auf den Ruhestand vorbereiten – und die Neubesetzung frei werdender Stellen.
Im eintägigen Praxis-Seminar erhalten Sie Ihr ATZ-Fachwissen:
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Mitgestaltung der Altersteilzeitregelungen durch den Betriebsrat |
→ Die Mitbestimmung des Betriebsrates bei ATZ und vorzeitiger Rente → Worauf Sie bei der Umsetzung der Altersteilzeit in Ihrem Betrieb achten müssen → Für & Wider der Altersteilzeit |
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