Ausgabe 50/2017: »Die Arbeit anderen überlassen?«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
eine Arbeitnehmerüberlassung bringt viele rechtliche Fragen mit sich. Die Mitsprache des Betriebsrat ist dabei besonders gefragt, um sowohl Leih- als auch Stammbelegschaft zu schützen.
Von der rechtssicheren Vertragsgestaltung über das Equal-Pay-Prinzip bis zu Folgen bei Verstößen – auch 2017 gab es wieder Änderungen am AÜG, die Sie beachten müssen, wenn es zum Einsatz von Leihpersonal in Ihrem Betrieb kommt.
Erfahren Sie alles über die korrekte Abwicklung von Leih- und Zeitarbeitsmaßnahmen im eintägigen Praxis-Seminar:
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Rechte und Pflichten des Betriebsrats bei Leiharbeit und Zeitarbeit Neuerungen des AÜG 2017 |
→ Beteiligung des Betriebsrates → Rechtsfolgen bei Verstößen → Bußgelder und Fiktion des Arbeitsverhältnisses |
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Änderungen im Arbeitsrecht – Auswirkungen für 2017
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