Ausgabe 44/2017: »Verleihen? Aber sicher!«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
manchmal reichen die eigenen Kapazitäten nicht aus. Dann helfen oft Leih- und Zeitarbeiter, die Lücke temporär zu schließen. Das bleibt eine komplizierte und umstrittene Angelegenheit, bei der Sie als Betriebsrat Mitspracherecht haben.
Durch die Neuerungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wurden viele Probleme und Unklarheiten rund um die Leiharbeit behoben. Mit dem nötigen Fachwissen vermeiden Sie, dass es im Unternehmen zu Gesetzesverstößen und Strafen kommt und bewahren die Gleichheit zwischen Stamm- und Leihbelegschaft.
Unser Experte klärt Sie im eintägigen Praxis-Seminar über die arbeitsrechtlichen Anforderungen rund um Leih- und Zeitarbeit auf:
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Rechte und Pflichten des Betriebsrats bei Leiharbeit und Zeitarbeit Neuerungen des AÜG 2017 |
→ Beteiligung des Betriebsrates → Rechtsfolgen bei Verstößen → Bußgelder und Fiktion des Arbeitsverhältnisses |
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Rechte und Pflichten beim Arbeitnehmerdatenschutz
Grundlagen, Schutz im Beschäftigungsverhältnis und Rechtsprechung |
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✔ Grundsätze des Arbeitnehmerdatenschutzes ✔ Rechte, Pflichten und Beteiligung des Betriebsrates ✔ Ausblick auf angekündigte Änderungen der Datenschutz-Grundverordnung |
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Mitbestimmung und Beteiligung des Betriebsrates |
Ihre Rechte laut Betriebsverfassungsrecht auf einen Blick
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Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten |
Ihr Mitspracherecht bei Pausen, Überstunden, Kurzarbeit, Urlaubsplan und Arbeitsniederlegung
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Sammelband: Alle Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates laut BetrVG |
Ihre Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
Überblick dank Fachbuch » |
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