06.12.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).
Mit der richtigen Herangehensweise kann man die Herausforderungen meistern, informiert die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtpflege (BGW).
Hilfreich für eine entspannte Weihnachtszeit ist eine gute Planung. ""Dazu gehört beispielsweise, sich rechtzeitig klar zu machen, was bis zum Fest und bis zum Jahresende noch erledigt werden muss"", erläutert Psychologin Sabine Gregersen von der BGW. ""Manchmal lässt sich die Last intern auf mehr Schultern verteilen oder externe Hilfe hinzuziehen. Vielleicht kann man auch das eine oder andere aufs neue Jahr verschieben."" Das gilt nicht nur für Aufgaben, sondern auch für Gemeinschaftsfeiern im Betrieb oder Verein. ""Warum nicht mal im Januar zusammen Bowlen gehen statt im Dezember?"", regt Gregersen an.
""Wichtig ist eine klare und offene Kommunikation unter den Beteiligten"", so die Expertin der BGW. ""Wem der Trubel im Dezember zu viel wird, sollte das offen sagen und Alternativen vorschlagen"", empfiehlt sie. ""Vielleicht sind andere auch froh, wenn sich der Terminplan etwas entzerrt."" Werden Aufgaben verschoben, müssen es alle Beteiligten erfahren. So lassen sich falsche Erwartungen vermeiden.
Besonders große – und oft unterschiedliche – Erwartungen rund ums Fest gibt es meist in der Familie. Gleichzeitig soll alles zu Weihnachten besonders schön und harmonisch sein. Damit das nicht schiefgeht, empfiehlt Gregersen, vorab die verschiedenen Vorstellungen zu klären und gemeinsam zu entscheiden, wie alles vonstattengehen soll: ""Je klarer und je eindeutiger die Absprachen sind, desto friedlicher kann gefeiert werden."" Abwechslung bringen gemeinschaftliche Aktivitäten wie gemeinsames Weihnachtsbaumschlagen, Plätzchenbacken, Kochen oder eine Winterwanderung.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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