04.02.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V..
Drei von vier Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen spüren die – positiven oder negativen – Auswirkungen des Brexits schon heute. Dabei scheinen die positiven Folgen die negativen Konsequenzen derzeit zu überwiegen, das gilt sowohl für das Inlandsgeschäft als auch für den Außenhandel, die Geschäfte mit Großbritannien ausgenommen.
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Ein Beispiel: Das Vereinigte Königreich war in den vergangenen Jahren bei osteuropäischen Fachkräften besonders beliebt. Seit dem Referendum ist der britische Arbeitsmarkt für sie nun deutlich weniger attraktiv. Das führt dazu, dass Mitarbeiter aus Osteuropa vermehrt wieder für deutsche Unternehmen arbeiten, die seit Jahren händeringend Fachkräfte suchen. Zudem verbessert der Brexit die Rahmenbedingungen für Investitionen in Nordrhein-Westfalen: Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich büßen bei Investoren Ansehen ein, die gut vernetzte NRW-Wirtschaft rückt vermehrt in den Fokus.
Von den Unternehmen, die vom Brexit betroffen sind, haben bereits 88 Prozent mit den Vorbereitungen begonnen. Für die anderen Unternehmen könnte es langsam knapp werden, sagt IW-Ökonom und Studienautor Thomas Schleiermacher: „Viele Firmen unterschätzen die Brexit-Effekte und bereiten sich nicht oder nicht genug vor. Das ist aktuell eines der größten Probleme.“ So gebe es viele Unternehmen, die indirekt vom Brexit betroffen sind, beispielsweise weil ihre Zulieferer selbst aus Großbritannien einzelne Teile beziehen.
„Die Unternehmen müssen dringend die verbleibende Zeit nutzen und sich vorbereiten, auch wenn noch nicht klar ist, wie der Brexit genau vollzogen wird“, sagt Schleiermacher. Die Studie wurde in Zusammenarbeit mit den Industrie und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen erstellt. 170 Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen gaben ihre Einschätzung ab.
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Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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