11.06.2018 — Brigitte Graf. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
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Wie die Protokollsprache eingesetzt wird, ist entscheidend davon abhängig, welche Protokollart gewählt wurde. Für alle Protokollarten gilt, dass das gesprochene Wort etwas völlig anderes ist als die geschriebene Sprache. Mündlich wird nicht immer die Grammatik korrekt beachtet und Füllwörter kommen zum Einsatz. Wenn Sie Ihre Aufzeichnungen in das finale Protokoll umsetzen, dürfen Sie immer sprachliche Fehler ausmerzen. Das ist eine Gratwanderung: Zum einen müssen Sie so nah wie möglich an den gesagten Inhalten bleiben und zum anderen darauf achten, dass der Leser oder die Leserin den Inhalt versteht und Ihr Protokoll auch gerne liest.
Im Wortprotokoll ist die wörtliche Wiedergabe von sämtlichen Beiträgen erforderlich. Im Prinzip sind keine Änderungen in der Formulierung notwendig, soweit es keine grammatischen Korrekturen gibt. Gesagtes wird wie Zitate in „“ vollständig im Indikativ wiedergegeben und ergänzt mit den Namen der Redner oder der Rednerin.
Das Verlaufsprotokoll stellt die größte Herausforderung an den Protokollanten dar, da hier alle Diskussionsbeiträge nicht wortgebunden wiedergegeben werden müssen. Hier sind alle Regeln der sprachlichen Kunst zu beachten:
Das Kurzprotokoll ähnelt dem Verlaufsprotokoll, wobei lediglich die Diskussionsbeiträge stark reduziert sind. Hier werden nur die kompakt aufgeführt, die als Hintergrundwissen für Ergebnisse und Beschlüsse sinnvoll sind. Somit sind trotzdem die zuvor aufgeführten Hinweise gültig.
In beiden Protokollarten Verlaufs- und Kurzprotokoll wird in der modernen Protokollführung nicht mehr alles ausformuliert. Sie können durchaus auch kurze Einleitungssätze schreiben und dann mit Aufzählungspunkten arbeiten, das liest sich wesentlich leichter.
Das Ergebnisprotokoll besteht im Prinzip nur aus Beschlüssen, Ergebnissen und Aufgaben. Hierbei achten Sie darauf, dass Sie den Beschluss wirklich wörtlich wiedergeben. Wiederholen Sie zum Abgleich Ihre Notizen. Somit sind hier folgende Regeln hervorzuheben:
Insbesondere im Falle von Ausformulierungen der Redebeiträge besteht die Gefahr, die Einleitung zu oft zu wiederholen:
Beispiele – wenn der Redner etwas allgemein sagt …
antwortet, argumentiert mit, äußert, erklärt, anführt, bemerkt, eingeht auf, verdeutlicht, versichert, berichtet, formuliert, regt an, fasst zusammen, gibt weiter, trägt vor
Beispiele – wenn der Redner etwas fragt …
Hinterfragt, möchte erfahren, stellt die Frage, möchte wissen, bittet um Informationen zu, erkundigt sich, verlangt Auskunft über
Beispiele – wenn der Redner widerspricht …
entgegnet, verneint, lehnt ab, wendet ein, verweigert, weist zurück, rät ab, protestiert, hält dagegen, bestreitet, befürchtet, äußert Bedenken, kritisiert, wirft ein
Beispiele – wenn der Redner zustimmt …
bestätigt, begrüßt, bewilligt, erkennt an, ist der gleichen Ansicht, spricht sich dafür aus, hält für richtig, schließt sich der Meinung an, stimmt dem Vorschlag zu, akzeptiert, ist einverstanden, bekräftigt, signalisiert seine Zustimmung, befürwortet
Abkürzungen | |
Abk. | Abkürzung |
Abt. | Abteilung |
bzgl. | bezüglich |
ca. | zirka |
dt. | deutsch |
ehem. | ehemals |
gem. | gemäß |
gen. | genannt |
i.A. | im Auftrag |
i.V. | in Vertretung |
o.Ä. | oder Ähnliches |
vgl. | vergleiche |
Symbole | |
+ | und/plus |
* | geboren |
† | verstorben (Tastatur Alt+0134) |
➔ | folglich |
< | kleiner als |
> | größer als |
+/- | Pro/Contra, Vorteil/Nachteil |
✔ | erledigt (Zeichen P, Schriftart Wingdings2) |
:)/:( | Zufriedenheit/Unzufriedenheit |
Um die Sätze leserfreundlich zu gestalten, beachten Sie folgende Punkte:
1. Streichen Sie Überflüssiges, soweit es sich nicht um ein Wortprotokoll handelt. Hier werden auch Zwischenrufe aufgeführt. Nichtssagendes können Sie streichen und grammatische Korrekturen berücksichtigen.
2. Schreiben Sie im Aktiv. Zwar gibt es auch Sätze im Passiv, aber die haben den entscheidenden Nachteil, dass keine verbindliche Person genannt wird und somit die Verantwortlichkeiten verschleiert werden.
3. Denken Sie immer daran: Sie schreiben für den Leser. Also hat trotz anspruchsvoller Inhalte die Leserfreundlichkeit eine hohe Priorität. Vermeiden Sie Bandwurmsätze. Wenn der Leser einen Passus mehrfach lesen muss, um ihn zu verstehen, dann sinkt die Motivation, den Text überhaupt zu lesen.
4. Gliedern Sie Ihr Dokument. Sieht der Inhalt wie ein Endlos-Fließtext aus, wird es ungerne gelesen. Erkennt man hingegen schnell Überschriften und Unterüberschriften der einzelnen TOPs sowie Zuständigkeiten und Termine, dann wirkt das Dokument wesentlich strukturierter und ist leichter lesbar.
5. Straffen Sie – weniger ist mehr! Man kann es kaum oft genug herausstellen. Ich habe in den zahlreichen Seminaren die Erfahrung gemacht, dass meine Teilnehmer und Teilnehmerinnen meistens viel zu viel schreiben, viel zu lange und viel zu ausführliche Protokolle. Hier ist die Kunst gefragt, Wesentliches von Unwesentlichem trennen.
6. Achten Sie auf korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung. Sehen Sie es nicht als negative Kritik, wenn Sie Ihr Protokoll von jemand anderem korrekturlesen lassen. Seien Sie dankbar für die Optimierungen. Man selbst liest oft über die eigenen Fehler hinweg und bekanntermaßen reicht die Rechtschreibprüfung unserer Textverarbeitungssysteme nicht aus. Es ist ganz normal, dass wir im Zuge des schnellen Schreibens Fehler einbauen. Gut, wenn sie vom System erkannt werden, noch besser, wenn das menschliche Auge auch nochmals einen Blick darauf wirft.
7. Sollte es Gesetzestexte im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geben, die den Beschluss betreffen und unterstützen, dann führen Sie diese immer mit Hinweis auf § Nummer/Abschnitt etc. mit auf!
Die Autorin:
Sie ist als Referentin und Coach in den Bereichen Rhetorik, Kommunikation, Selbstmanagement und Persönlichkeitsentwicklung sowie für IT-Anwendungen und Business-Tools im Bereich der Büroorganisation tätig. Sie ist nach kaufmännischer und pädagogischer Ausbildung auch zertifizierte Trainerin nach dem European communication certificate® und bereits seit über 20 Jahren erfolgreich in der Weiterbildung von Zielgruppen wie Sekretärinnen oder Fach- und Führungskräften unterschiedlicher Unternehmensbereiche aktiv. Die Kombination von kaufmännischem Wissen, Know-how im Office-Bereich und den Themen zur Persönlichkeitsbildung bietet ihren Seminaren die Möglichkeit, auch trockenen Stoff lebhaft und interessant darzustellen.
Hier finden Sie die aktuellen Seminartermine von Brigitte Graf.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
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Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
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Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
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