12.02.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Europäische Kommission.
Deshalb hat die Kommission einen Leitfaden herausgegeben, der einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und die noch ausstehenden Aufgaben gibt. Ergänzend dazu stellt die Kommission ein neues Online-Tool für kleine und mittlere Unternehmen ins Netz. Die Datenschutz-Grundverordnung ermöglicht den freien Datenverkehr im gesamten digitalen Binnenmarkt. Sie wird für einen besseren Schutz der Privatsphäre aller EU-Bürger sorgen und gleichzeitig vor allem für kleinere Unternehmen neue Möglichkeiten eröffnen.
Zwar schafft die neue Verordnung ein einheitliches und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbares Regelwerk, sie erfordert jedoch in bestimmten Bereichen weitreichende Anpassungen, darunter Änderungen an bestehenden Gesetzen durch die Regierungen der Mitgliedstaaten und Einrichtung des Europäischen Datenschutzausschusses durch die Datenschutzbehörden. Der Leitfaden enthält die wichtigsten Neuerungen und zeigt Chancen auf, die sich aus den neuen Bestimmungen ergeben; zudem gibt er einen Überblick über die geleisteten Vorarbeiten und hält fest, was vonseiten der Europäischen Kommission sowie der Datenschutzbehörden und Regierungen der Mitgliedstaaten noch zu tun ist.
Andrus Ansip, der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, erklärte: „Unsere digitale Zukunft kann nur auf Vertrauen fußen.Wir müssen die Privatsphäre aller Bürger schützen. Ab 25. Mai werden die strengeren EU-Datenschutzbestimmungen Realität sein. Sie sind ein wichtiger Schritt nach vorne, und wir werden dafür sorgen, dass sie ein voller Erfolg werden.“
Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, fügte ergänzend hinzu: „In der heutigen Zeit ist die Art, wie wir mit Daten umgehen, ausschlaggebend für unsere wirtschaftliche Zukunft und persönliche Sicherheit. Wir brauchen moderne Vorschriften, um uns gegen neue Risiken zu wappnen. Darum rufen wir alle Regierungen, Behörden und Unternehmen in der EU auf, die verbleibende Zeit bestmöglich zu nutzen und ihre Aufgaben bei den Vorbereitungen auf den 25 Mai zu erfüllen.“
Seit der Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung im Mai 2016 hat die Kommission aktiv das Gespräch mit allen betroffenen Akteuren – Regierungen, nationalen Behörden, Unternehmen und der Zivilgesellschaft – gesucht, um die Anwendung der neuen Bestimmungen vorzubereiten.
Allerdings schreiten die Vorbereitungen in den Mitgliedstaaten nicht gleich schnell voran. Die Mitgliedstaaten sollten ihre nationalen Rechtsvorschriften rascher erlassen und sicherstellen, dass die Maßnahmen mit der Verordnung im Einklang stehen. Sie sollten außerdem dafür sorgen, dass ihre nationalen Behörden mit den notwendigen finanziellen und personellen Mitteln ausgestattet sind, um deren Unabhängigkeit und Effizienz zu gewährleisten.
Die Kommission stellt 1,7 Mio. Euro für die Finanzierung der Datenschutzbehörden und die Schulung von Datenschutz-Fachkräften bereit. Mit weiteren 2 Mio. Euro werden die nationalen Behörden bei ihrer auf Unternehmen und insbesondere KMU zugeschnittenen Öffentlichkeitsarbeit unterstützt.
Nicht alle Akteure sind sich der Vorteile und Chancen, die sich aus den neuen Bestimmungen ergeben, gleichermaßen bewusst. Es muss insbesondere mehr getan werden, um KMU besser zu informieren und sie in ihren Bemühungen zur Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen.
Daher stellt die Kommission heute ein neues, praktisches Online-Tool ins Netz, das Bürgern, Organisationen, Unternehmen und insbesondere KMU dabei helfen soll, die neuen Datenschutzbestimmungen einzuhalten und sie richtig zu nutzen.
Um die Vorbereitungen zu unterstützen und die Bürger über die Auswirkungen der Verordnung zu informieren, wird die Kommission auch Veranstaltungen in den Mitgliedstaaten organisieren.
Die Datenschutz-Grundverordnung ermöglicht den freien Datenverkehr im gesamten digitalen Binnenmarkt. Sie wird für einen besseren Schutz der Privatsphäre aller EU-Bürger sorgen, das Vertrauen und die Sicherheit der Verbraucher steigern und gleichzeitig vor allem für kleinere Unternehmen neue Möglichkeiten eröffnen.
Bis zum 25. Mai wird die Kommission Mitgliedstaaten, Datenschutzbehörden und Unternehmen weiter aktiv unterstützen, um zu gewährleisten, dass die Datenschutzreform umgesetzt werden kann. Ab Mai 2018 wird sie die Anwendung der neuen Bestimmungen durch die Mitgliedstaaten überwachen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ergreifen. 2019, ein Jahr nach Geltungsbeginn der Verordnung, wird die Kommission eine Veranstaltung organisieren, um Bilanz der Erfahrungen unterschiedlicher Akteure bei der Anwendung der Verordnung zu ziehen. Die Ergebnisse werden auch in den Bericht über die Bewertung und Überprüfung der Verordnung einfließen, den die Kommission bis Mai 2020 vorlegen muss.
Am 6. April 2016 einigte sich die EU auf eine umfassende Reform ihres Datenschutz-Rechtsrahmens und verabschiedete das Datenschutz-Reformpaket. Es enthält die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), mit der die 20 Jahre alte Datenschutz-Richtlinie ersetzt wird. Die neuen EU-weiten Datenschutzbestimmungen sind ab 25. Mai 2018, zwei Jahre nach der Verabschiedung und dem Inkrafttreten der Verordnung anwendbar.
Im Januar 2017 schlug die Kommission vor, die Vorschriften für elektronische Kommunikation (e-Datenschutz) auf das weltweit einzigartige Niveau der Datenschutz-Grundverordnung anzuheben. Im September 2017 schlug sie ein neues Regelwerk für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten in der EU vor. Gemeinsam mit den bereits bestehenden Vorschriften für personenbezogene Daten werden die neuen Maßnahmen die Speicherung und Verarbeitung nicht personenbezogener Daten in der gesamten Union ermöglichen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen steigern und öffentliche Dienstleistungen modernisieren. Beide Vorschläge müssen noch vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten gebilligt werden.
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