07.08.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Robert Half Deutschland GmbH.
Knapp ein Drittel der Personalverantwortlichen ärgert sich über solches Fehlverhalten, wie die aktuelle Arbeitsmarktstudie 2017 des Personaldienstleisters Robert Half zeigt. Mit strengen Regeln sollten Unternehmen in den Sommermonaten aber nicht reagieren. „Klar ist: Kurze Hosen oder Flip Flops beim Kundentermin sind in den meisten Branchen weiterhin ein Tabu. Gerade in den Sommermonaten sollten Unternehmen aber so viel Flexibilität bei der Einhaltung von Vorschriften gewähren, wie es das Geschäft zulässt“, sagt Thomas Hoffmann, Director North bei Robert Half. „Denn je angenehmer die Arbeit während der Sommerhitze ist, desto zufriedener und engagierter sind die Arbeitnehmer.“
Robert Half hat 500 Personalverantwortliche gefragt: Welche der folgenden Verhaltensweisen sind bei Mitarbeitern während des Sommers besonders verbreitet?
Um auch bei sommerlichen Temperaturen für hohe Mitarbeiterzufriedenheit zu sorgen, hat Robert Half vier Tipps zusammengestellt:
Für viele ist das Schönste am Sommer, die Sonne gemeinsam mit Freunden und Familie zu genießen. Deswegen geben einige Unternehmen im Silicon Valley ihren Mitarbeitern von Juni bis August sogar jeden Freitag frei. Soweit müssen Sie aber nicht gehen, eine flexible Arbeitszeitgestaltung wirkt sich bereits positiv aus: Sofern Gleitzeit nicht ohnehin Standard ist, kann eine gesonderte Regelung für die Sommermonate getroffen werden. So können Arbeitnehmer zum Beispiel früher ins Büro kommen und dementsprechend auch früher in den Feierabend gehen. Oder Sie lassen sich von unseren südlichen Nachbarn und deren Siesta inspirieren: Durch verlängerte Pausen können Überstunden abgebaut werden und es fällt den Angestellten gerade bei großer Hitze leichter, konzentriert und motiviert zu bleiben.
Zuhause können Arbeitnehmer sich den Arbeitsplatz so angenehm wie möglich gestalten. Dazu entfällt die Anfahrt, Mitarbeiter haben also effektiv mehr Freizeit. Noch ein Vorteil: In den eigenen vier Wänden stört legere Kleidung der Mitarbeiter nicht, solange sie nicht an Videokonferenzen teilnehmen. Sofern es die Umstände erlauben, können Sie den Mitarbeitern beispielsweise von Juni bis einschließlich August einen (zusätzlichen) Home-Office-Tag pro Woche ihrer Wahl gewähren. Ist dies nicht möglich, überlegen Sie gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern, mit welchen anderen Benefits der Sommerhitze begegnet werden kann.
Wenn die Sommersonne Ihren Mitarbeitern den Schweiß auf die Stirn treibt, ist es Zeit für kleine Aufmerksamkeiten: Füllen Sie die Kühltruhe in der Büroküche mit Eis am Stiel. Oder überraschen Sie Ihre Angestellten sogar mit einem Eiswagen vor dem Büro, an dem sie sich am Ende der Mittagspause einen kühlen Nachtisch holen können. Ebenso sind Erfrischungsgetränke, Obstkörbe oder ein gemeinsamer Lunch mit Sommersalaten eine nette Geste, die Ihre Mitarbeiter schätzen werden. So sorgen Sie mit vergleichsweise geringem Aufwand für einen großen Motivationsschub.
Für Ihre Mitarbeiter ist fast nichts ärgerlicher, als den Sommerurlaub aufgrund zu vieler Überschneidungen oder anstehender Großprojekte nicht genehmigt zu bekommen. Das drückt die Motivation und kann zu Konflikten im Team führen. Bereits zu Beginn des Jahres sollten Sie daher in der gesamtem Abteilung die Urlaubspläne Ihrer Kollegen abstimmen – richten Sie sich einfach eine Erinnerung hierfür in Ihrem Kalender ein, falls Sie nicht ohnehin schon so verfahren. In der Hochsaison, im Juli und August, können Zeitarbeitskräfte dabei helfen, die alltäglichen Aufgaben umzusetzen und Ihren Mitarbeitern doch den erhofften Urlaub zu ermöglichen. Das macht diese nicht nur glücklich, sondern sorgt durch die Erholung auch langfristig für erhöhte Produktivität. Zudem signalisiert diese Maßnahme den Mitarbeitern ganz besonders, dass sie ihre Bedürfnisse berücksichtigen. Sie werden es Ihnen durch gesteigerte Loyalität zurückzahlen.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?