10.07.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Landesarbeitsgericht Düsseldorf.
Verhandlung am 10.07.2018 um 12.30 Uhr in Saal 106 des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf
Die Klägerin war seit dem 01.08.2014 als Junior Business Excellence Manager mit Controlling-Tätigkeiten bei der Beklagten beschäftigt und in der Abteilung "Online Performance Management“ eingesetzt. Berufsbegleitend absolvierte sie ein Masterstudium "BWL Management“, das sie am 21.06.2017 erfolgreich abschloss. Im Hinblick auf die Prüfung hatte die Klägerin für den Donnerstag und Freitag, den 22. und 23.06.2017 genehmigten Urlaub. Zur Beantragung von Urlaub trugen die Mitarbeiter ihrem Vorgesetzten einen Termin mit dem Urlaubswunsch im Outlook-Kalender ein. Daneben mussten sie über das "Employee Self Service“-System (EES) Urlaub beantragen. Reagierte der Vorgesetzte nicht innerhalb einer Woche, wurde der Urlaub durch das System als genehmigt vermerkt und der Mitarbeiter erhielt automatisch eine Mitteilung per E-Mail. Dieses Verfahren hatte die Klägerin in der Vergangenheit stets eingehalten.
Am Montag, den 26.06.2017 erschien die Klägerin nicht im Betrieb. Der späteste Dienstbeginn im Rahmen der Gleitzeit war 10.00 Uhr. Um 12.04 Uhr schickte sie eine E-Mail mit dem Betreff "Spontan-Urlaub“ an ihren Vorgesetzten. Sie teilte mit, dass sie wegen ihrer bestandenen Prüfung von ihrem Vater mit einem Aufenthalt auf Mallorca überrascht worden sei und in der Euphorie und Eile keine Möglichkeit gehabt hätte, ihre Abwesenheit an ihrem Rechner zu vermerken. Sie werde in der Zeit vom 26.06.2017 bis zum 30.06.2017 abwesend sein und bat um eine kurze Rückmeldung. Zugleich entschuldigte sie sich für die "Überrumpelung“. Um 17:02 Uhr antwortete der Vorgesetzte per E-Mail, dass die Anwesenheit der Klägerin aus dringenden betrieblichen Gründen erforderlich sei. Er bot ihr an, Freitag sowie Montag und Dienstag der nächsten Woche frei zu nehmen. Am Dienstag, den 27.06.2017 um 09:26 Uhr antwortete die Klägerin per E-Mail, dass sie sich bereits seit dem Wochenende auf Mallorca befinde und keine Möglichkeit bestünde, ins Büro zu kommen, was sie auch nicht tat. Am Montag, den 03.07.2017 erschien die Klägerin nicht. Die Beklagte kündigte ihr nach Anhörung des Betriebsrats mit Schreiben vom 11.07.2017 fristgerecht zum 31.08.2017.
Mit ihrer Klage wehrt die Klägerin sich gegen diese Kündigung. Sie habe im Vorfeld mit ihrem Vorgesetzten abgeklärt, dass eine Verlängerung des Urlaubs kurzfristig möglich sei. Der Urlaub habe auch im Interesse der Beklagten gelegen und zumindest arbeitstechnisch kein Problem dargestellt. Beiden Einwänden hat die Beklagte widersprochen.
Das Arbeitsgericht hat die Klage nach Vernehmung des Vorgesetzten als Zeugen abgewiesen. Die im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes erklärte Kündigung sei sozial gerechtfertigt, weil die Klägerin eigenmächtig nicht genehmigten Urlaub angetreten und so bewusst ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt habe. Nach der Beweisaufnahme war das Arbeitsgericht der Überzeugung, dass eine kurzfristige Verlängerung mit dem Vorgesetzten nicht abgesprochen gewesen sei. Es war ebenso der Überzeugung, dass die Klägerin in der Woche an dem Arbeitsplatz gebraucht wurde und der Arbeitgeber deshalb berechtigt war, den Urlaub zu verweigern. Bis zum Donnerstag, den 29.06.2017 sei ein Bericht gegenüber der Finanzabteilung zu erstellen gewesen. Die Kollegin der Klägerin war in der Zeit vom 26.06.2017 bis zum 28.06.2017 auf einer Fortbildung.
Mit ihrer Berufung wendet sich die Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts und begehrt die Feststellung, dass die Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst habe.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 8 Sa 87/18
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2017 – 8 Ca 3919/17
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?