06.09.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: TÜV Rheinland.
„Die seit September 2013 vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ermöglicht es, Risikofaktoren im Unternehmen gezielt zu erkennen. Daraus können wir Maßnahmen ableiten, die dazu beitragen, die Belastungen zu reduzieren und die Gesundheit und Motivation der Mitarbeitenden zu verbessern. Zukunftsorientierte Unternehmen nutzen die Analyse als Einstieg ins betriebliche Gesundheitsmanagement. Andere Betriebe lassen diese Chance ungenutzt: Sie haben mit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen noch nicht begonnen, wie Berufsgenossenschaften und die Gewerbeaufsicht auf Fachkongressen immer wieder bemängeln“, erklärt Iris Dohmen, die als Psychologin bei TÜV Rheinland Unternehmen und Organisationen verschiedener Branchen zu betriebspsychologischen Fragestellungen berät.
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen muss nicht in allen Abteilungen oder Filialen zur selben Zeit durchgeführt werden. Im Gegenteil: In der Praxis hat es sich bewährt, mit einem Pilotprojekt zu starten. Ob dafür ein Bereich ausgewählt wird, in dem ein hoher Krankenstand oder eine starke Fluktuation auf eine Belastung der Beschäftigten hindeutet, liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Sind Unternehmensleitung und Führungskräfte gegenüber psychologischen Themen sehr kritisch eingestellt, ist es besser, in einer Abteilung mit geringer Belastung zu beginnen.
„Für ein aussagekräftiges Ergebnis ist eine gute Beteiligung der Belegschaft wichtig. Daher empfehlen unsere Psychologen eine Methode – beispielsweise eine Befragung oder bestimmte Interviewformen – die zum Unternehmen passt. Rücklaufquoten bei Befragungen von bis zu 80 Prozent bestätigen unsere Methodenauswahl. Auf Wunsch ermöglicht unser neues Online-Befragungstool den Unternehmen inzwischen auch Kennzahlen einzubringen und die Fragen flexibel anzupassen. So erhalten wir noch bessere Ergebnisse, beispielsweise welche Aspekte eines kritisierten Führungsverhaltens als belastend empfunden werden“, so Dohmen.
Durch die interdisziplinäre Auswertung der Ergebnisse im Präventionsteam von TÜV Rheinland lassen sich kurz- und längerfristige Maßnahmen ableiten. Schnell umsetzbar sind Gesundheitstage, Seminare zum Stressmanagement oder zum gesunden Führen sowie individuelle Coachings. Sie zeigen den Mitarbeitenden, dass sich ihr Engagement gelohnt hat und der Arbeitgeber an Verbesserungen interessiert ist. Aspekte der Unternehmenskultur wie der Umgang mit Fehlern, Kritik und Konflikten oder auch das Arbeitszeitmodell lassen sich hingegen nur mit ausreichend Zeit verändern: Bis hier eine Evaluation sinnvoll ist, vergehen zwei bis drei Jahre.
„Die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist ein kontinuierlicher Prozess aus Analyse, Maßnahmenableitung, Umsetzung und Wirksamkeitsprüfung. Unternehmen, die dies leben, profitieren mehrfach: Sie minimieren die Risiken für psychische Belastungen bei der Arbeit und motivieren so ihre Beschäftigten. Darüber hinaus wirken sich ein effektives betriebliches Gesundheitsmanagement und der Einsatz für eine gesundheitsfördernde Arbeitsumgebung positiv auf das Unternehmensimage und die Arbeitgebermarke aus“, betont Dohmen.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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