31.03.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW).
Ein Blick in die Inhalte der Nutzerbeiträge bei Facebook zeigt, dass insbesondere negative Kommentare zu Innovationserfolgen verhelfen können. Zu diesen Ergebnissen kommt eine aktuelle Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim.
Soziale Medien wie Facebook und Twitter sind zuletzt durch "Fake News" und "Filter Bubbles" stark in Verruf geraten. Aus Unternehmensperspektive sollte jedoch das Potenzial nicht verkannt werden, das von den zahlreichen Nutzern und deren Wissen ausgeht. Insbesondere mit Blick auf offene Innovationsprozesse, in denen die Einbeziehung von Kunden/-innen zunehmend an Bedeutung gewinnt, können von den Kunden/-innen, die auf einschlägigen Plattformen aktiv sind, wichtige Impulse für verbesserte oder neue Produkte und Dienste ausgehen.
Die Auswertung eines Datensatzes basierend auf einer vom ZEW durchgeführten Erhebung bei knapp 3.000 Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes und des Dienstleistungssektors in Deutschland zeigt, dass soziale Netzwerke für Unternehmen den wichtigsten Kanal sozialer Medien darstellen. Rund 21 Prozent der Unternehmen haben ein Facebook-Profil; dabei weisen Branchen mit Nähe zum Endkunden wie beispielsweise Einzelhändler eine vergleichsweise hohe Präsenz auf Facebook auf. Die empirische Analyse des Zusammenhangs zwischen dem Innovationserfolg der Unternehmen und deren Unternehmens- sowie Nutzeraktivität auf Facebook zeigt:
"Unternehmen sollten mit ihrer Strategie in sozialen Medien nicht nur Marketingzwecke verfolgen, sondern auch die Potenziale für Innovationen berücksichtigen. Sie können Facebook aktiv dafür einsetzen, Feedback von den Kunden-/innen und Nutzern/-innen einzuholen. Negatives Feedback sollte dabei als Chance gesehen werden, Probleme zu identifizieren und damit Produkte und Dienste zu verbessern oder gar neue zu entwickeln", sagt Prof. Dr. Irene Bertschek, Leiterin des ZEW-Forschungsbereichs "Informations- und Kommunikationstechnologien" und Koautorin der Studie.
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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