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Endlich mehr Rechte für entsandte Beschäftigte

16.04.2018  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund.

Nach langen und schwierigen Verhandlungen bei der Überarbeitung der Entsenderichtlinie ist letzte Woche eine wichtige Hürde genommen worden: Die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten haben im sogenannten Ausschuss der Ständigen Vertreter dem Kompromiss zugestimmt.

Nun muss noch das Europäische Parlament zustimmen. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte dazu am Mittwoch in Berlin:

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  • Gefahr unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung
  • Beteiligung des Betriebsrates
  • Verleiherlaubnis

„Wir begrüßen diesen Kompromiss, weil er das Potenzial hat, die Situation entsandter Beschäftigter endlich konkret zu verbessern – nach jahrelangem politischen Stillstand. Dem Ziel „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ kommen wir damit einen großen Schritt näher. Entsandte Beschäftigte sollen künftig nicht mehr nur auf Basis des Mindestlohns bezahlt werden. Sie haben Anspruch auf Zuschläge und Zulagen. Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, die Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung der von ihnen entsandten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu tragen. Damit wird auch den seit Jahren bekannten missbräuchlichen Unternehmenspraktiken hoffentlich ein Riegel vorgeschoben, Reisekosten unzulässig vom Lohn abzuziehen.

Darüber hinaus können künftig auch nationale tarifvertragliche Regelungen, die nicht allgemeinverbindlich sind, auf entsandte Beschäftigte angewendet werden. Der DGB begrüßt, dass der Gesetzgeber damit endlich europarechtliche Rechtsunsicherheiten mit Blick auf die Zulässigkeit von umfassenden Tariftreueklauseln in der öffentlichen Auftragsvergabe beendet.

Dagegen kritisiert der DGB entschieden, dass die neuen Regelungen nicht für LKW- und Busfahrer im internationalen Straßentransport gelten sollen. Bestimmte Berufsgruppen von den verbesserten Entsendebestimmungen auszuklammern, bedeutet, vorsätzlich Entsandte erster und zweiter Klasse zu schaffen. Diese Ungleichbehandlung ist weder begründbar noch hinnehmbar. Der DGB fordert die Bundesregierung und die Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf, sich in den Verhandlungen um das so genannte Mobility-Package auch für die zehn Millionen Beschäftigten im EU-Straßentransport stark zu machen.“

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