19.11.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa).
Wie kann die Einführung digitaler Technologien im Betrieb trotzdem gelingen, und wie können Angestellte auf diese Reise mitgenommen werden? „Wesentlich ist, den Beschäftigten zu verdeutlichen, welche Vorteile sie selbst in ihrem Arbeitsalltag haben und die Beschäftigten direkt in den Wandel einzubeziehen. Für den Erfolg ist eine transparente Kommunikation und ein nutzerzentrierter Ansatz enorm wichtig“, so Nicole Ottersböck, wissenschaftliche Expertin des ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft.
Beschäftigte fühlen sich oft nicht gut informiert, wenn im Betrieb Änderungen stattfinden. Zudem existieren im Hinblick auf Digitalisierung und den Einsatz neuer technologischer Hilfsmittel noch viele Vorurteile. Medienberichte zu möglichen Jobverlusten durch Technologieeinsatz schüren Ängste vor Arbeitsplatzverlust. Daher ist es umso wichtiger, die Belegschaft von Anfang an in den Change-Management-Prozess einzubeziehen und über geplante Vorhaben transparent zu berichten. Hierzu können zum Beispiel Unternehmensversammlungen, Mitarbeiterzeitung, Intranet, E-Mail oder auch ein 5- Minuten-Gespräch genutzt werden.
Was „Digitalisierung im Betrieb“ bedeutet, können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oft nur vage oder gar nicht abschätzen. Hier können Mitarbeiter gezielt mit niederschwelligen Methoden über neue Technologien informieret werden. Besonders geeignet sind visuelle Mittel wie Bild oder Video. Diese zeigen, welche Technologien bereits im Betrieb genutzt oder für die Zukunft erprobt werden.
Ein weiteres heikles Thema bei zunehmender Digitalisierung ist die Furcht vor Missbrauch von Daten. Hier müssen natürlich zum einen die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Zum anderen unterstützt eine vertrauensvolle Unternehmenskommunikation durch ausreichende Information und Aufklärung den Prozess. Final können Betriebsvereinbarungen den Umgang mit insbesondere personenbezogenen Daten festlegen.
Um ein hohes Akzeptanzniveau der Neuerungen zu erreichen eignen sich insbesondere nutzerzentrierte Ansätze, die Beschäftigte in den Entwicklungs- und Einführungsprozess miteinbeziehen. „In unserem Projekt STÄRKE wurden gemeinsam mit Beschäftigten Arbeitsplätze fiktiv digitalisiert und Ideen für die Umsetzungsprojekte entwickelt. Das hat den Beschäftigten gezeigt, welche Potenziale neue Technologien bieten, um ihnen die Arbeit zu erleichtern. In einem Workshop in einem mittelständischen Betrieb kamen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu dem Ergebnis, dass allein die digitale Erfassung und Verarbeitung von Aufträgen, welche bislang noch papierbasiert erfolgte, den Mitarbeitern einige Wege und Stress ersparen würde. Am Ende der Veranstaltung waren die Teilnehmer stolz auf ihre Ideen und wollten diese am liebsten direkt umsetzen“, so Ottersböck.
Notwendig ist eine bedarfsgerechte und niederschwellige Qualifizierung, damit neue Technologien von allen Mitarbeitern in der täglichen Praxis genutzt werden. Eine Analyse der Qualifikationserfordernisse verschiedener Berufsgruppen und ggf. anderer Diversitätsmerkmale wie Alter, Geschlecht, Herkunft hilft das Angebot gezielt auszurichten. Digitale Technologien erleichtern ein »Training on the Job«, indem Beschäftigte während der Arbeit auf digitale Informationen zur Durchführung zurückgreifen können oder mittels Augmented Reality komplett durch die Ausführung geleitet werden.
Die erfolgreiche Einführung digitaler Mittel im Betrieb kann nur gelingen, wenn neben der eigentlichen Arbeitsaufgabe auch die daraus folgenden Anforderungen für die Beschäftigten bereits im Planungsprozess berücksichtigt werden. Zudem kennen Beschäftigte in der Regel die betrieblichen Abläufe mit ihren Stärken und Schwächen sehr gut und können so hilfreiche Hinweise liefern, wo Technik im Arbeitsprozess gewinnbringend eingesetzt werden kann, denn Digitalisierung muss nicht zwingend überall einen Mehrwert bringen.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
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