18.09.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: TÜV Rheinland.
Sie müssen mehr Aufgaben bewältigen, schneller arbeiten und sich kontinuierlich fortbilden, um der modernen Arbeitswelt gerecht zu werden. Die Angst, durch die Digitalisierung den Job zu verlieren, ist in der Altersgruppe der 30- bis 39-Jährigen am größten. Das ergab eine im vorigen Jahr von der Barmer GEK in Zusammenarbeit mit der Universität St. Gallen durchgeführte repräsentative Studie. „Psychische Störungen führen in Unternehmen oft zu langen Fehlzeiten. Daher ist es wichtig, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und negativen Auswirkungen vorzubeugen. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen bietet die Möglichkeit, die Anforderungen am Arbeitsplatz zu analysieren und entsprechende Maßnahmen abzuleiten“, erläutert Iris Dohmen, die als Betriebspsychologin bei TÜV Rheinland Unternehmen verschiedener Branchen betreut.
Arbeitnehmer sehen sowohl die negativen als auch die positiven Seiten der Digitalisierung. Neben steigenden Anforderungen durch ein hohes Arbeitstempo, ständige Erreichbarkeit und immer komplexere Aufgaben bietet sie Möglichkeiten zur Flexibilisierung: In einigen Branchen wird beispielsweise die Arbeitszeit zunehmend flexibel gestaltet und Mitarbeiter können ganz oder zeitweise von Zuhause arbeiten. Nutzen Unternehmen diese Spielräume, kann das die Belastung der Arbeitnehmer zumindest zum Teil kompensieren. Ohne Ausgleich begünstigen das erhöhte Arbeitstempo und die Informationsflut die emotionale Erschöpfung der Arbeitnehmer sowie das Gefühl des Ausgebranntseins. Eine schlechte Beziehung zum Vorgesetzten und die Angst, durch die Digitalisierung den Arbeitsplatz zu verlieren, führen dazu, dass Arbeitnehmer trotz gesundheitlicher Probleme zur Arbeit gehen. Ein gutes Verhältnis zur Führungskraft hingegen beugt diesem für das Unternehmen und die Betroffenen gleichermaßen schädlichen Verhalten vor. „Ein gesunder Führungsstil gewinnt an Bedeutung. In unseren Workshops zu diesem Thema wecken wir unter anderem das Bewusstsein für den eigenen Umgang mit der ständigen Erreichbarkeit. Führungskräfte prägen mit ihrem Verhalten die Unternehmenskultur. Nutzen sie selbst Zeiten der Nichterreichbarkeit und praktizieren einen gesundheitsorientierten Lebensstil, hat das eine starke Vorbildfunktion für die Mitarbeiter“, so Dohmen.
Durch die Möglichkeiten, zeitlich und räumlich unabhängig zu arbeiten, verwischen die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit. Ständige Erreichbarkeit am Abend, an den Wochenenden und im Urlaub kann das Privatleben belasten und schränkt die notwendige Erholung ein. „Hier ist die Selbstverantwortung der Mitarbeiter gefragt: Vor allem für diejenigen, die von flexiblen Arbeitszeiten und Homeoffice profitieren, sind Zeiten der Nichterreichbarkeit und der Ausgleich durch Sport, Aktivitäten mit der Familie und Hobbys wichtig“, weiß Dohmen. Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements bietet sich Unternehmen die Chance, das Selbstmanagement ihrer Mitarbeiter durch Kurse zum Stressmanagement und zur gesunden Lebensführung zu unterstützen. Dabei zeigen schon einfache Maßnahmen Erfolg: Eine Stunde sportliche Aktivität am Tag kann beispielsweise das Auftreten von Kopfschmerzen infolge der Digitalisierung verringern.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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