21.08.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deloitte und Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Deutsche Unternehmen sind nur unzureichend auf die Einführung des europäischen Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) vorbereitet. Und dass, obwohl die Mehrheit der betroffenen Firmen hohe finanzielle Auswirkungen und einen negativen Einfluss auf ihre Wettbewerbsfähigkeit befürchtet. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage im Auftrag des Prüfungs- und Beratungsunternehmens Deloitte, für die Entscheider aus den betroffenen Branchen befragt wurden.
Berichtspflichten, Rechtsrahmen & Grundlagen zur Emissionsermittlung
CBAM ist Teil des „Fit für 55“ Pakets der EU. Durch dieses Maßnahmenpaket sollen die CO2-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 reduziert werden. CBAM sieht ab 2026 einen Kohlenstoffpreis auf die Einfuhr bestimmter außerhalb der EU hergestellter Waren vor. Unternehmen, die Waren aus Nicht-EU-Ländern in die EU einführen möchten, müssen Zertifikate erwerben, die der Menge der bei der Herstellung dieser Waren entstandenen Emissionen entsprechen.
CBAM wird große Teile der deutschen Industrie betreffen. Alle Unternehmen, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoff sowie bestimmte vor- und nachgelagerte (vor allem Eisen- und Stahl-) Produkte aus Nicht-EU Staaten importieren, fallen unter die neuen Regeln. Bereits am 1. Oktober 2023 beginnt die Übergangsphase und es treten erste Meldepflichten in Kraft.
So müssen Unternehmen ab Oktober alle direkten und einige indirekte Emissionen, die bei der Produktion von importierten Waren entstehen, berechnen und dokumentieren. Zusätzlich müssen sie quartalsweise einen CBAM-Bericht einreichen, der Informationen über das Volumen der importierten Waren, ihre eingebetteten Emissionen und den im Drittland gezahlten Kohlenstoffpreis enthält.
Die Ergebnisse der Deloitte-Befragung im Einzelnen:
Michael Schäfer, Partner bei Deloitte und verantwortlich für den Bereich Global Trade Advisory Services: „Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Emissionsberichterstattung ab Oktober 2023, wenn die Übergangsphase in Kraft tritt, konform ist. Dazu ist allerdings die Einrichtung der erforderlichen Überwachungs- und Berichterstattungssysteme nötig. Auch wenn CBAM mit den entsprechenden finanziellen Auswirkungen erst ab 2026 vollständig eingeführt wird, besteht für viele Unternehmen akuter Handlungsbedarf. Denn in den betroffenen Branchen wird mit langen Projektinvestitionszyklen geplant.“
Weitere Informationen zum Thema CBAM finden Sie hier.
Bild: Matthias Heyde (Unsplash, Unsplash Lizenz)
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