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Betriebsrente ist Nummer eins

28.08.2017  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Postbank AG.

Kein anderes Vorsorgeinstrument wird von den Bundesbürgern so häufig genutzt wie die betriebliche Altersvorsorge, so eine aktuelle Postbank Umfrage. Dank gesetzlicher Neuerungen wird sie bald noch attraktiver.

Jeder dritte Deutsche (33 Prozent), der Rücklagen für das Alter bildet, zahlt Beiträge in eine Betriebsrente. Sie gilt, neben der staatlichen Rente und privaten Vorsorge, als eine der drei Säulen der Altersvorsorge. Und sie ist die beliebteste. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative TNS-Emnid-Umfrage im Auftrag der Postbank. Die Betriebsrente wird häufiger genutzt als eine private Rentenversicherung (30 Prozent) oder eine Lebensversicherung (28 Prozent). Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge? Im Rahmen der sogenannten Entgeltumwandlung hat der Arbeitnehmer Anspruch darauf, dass sein Arbeitgeber Teile des Bruttogehalts zum Beispiel in einen Altersvorsorgevertrag einzahlt. „Während der Ansparphase müssen auf diesen Teil des Lohns weder Steuern noch Sozialabgaben gezahlt werden – wenn die Einzahlungen bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung betragen. In der sogenannten Leistungsphase, mit Beginn der Rente, sind die Zahlungen, die der Rentner erhält, voll steuer- und sozialversicherungspflichtig“, erläutert Isabell Gusinde von der Postbank. „Die Krankenkassenbeiträge auf die Betriebsrente müssen vom Rentner allein getragen werden. Diese fallen aber nur an, wenn die Versorgungsbezüge den Freibetrag übersteigen.“

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Finanzspritze vom Chef

Je nach Vereinbarung zahlt der Arbeitnehmer die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung allein oder teilt sich die Summe mit dem Arbeitgeber. In vielen Fällen übernimmt der Chef diese sogar komplett. Beteiligt sich der Arbeitgeber, lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge aus Expertensicht allemal. Und das wird bald zur Pflicht. Ab 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, Zuschüsse in Höhe von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts an die Versorgungseinrichtung zu zahlen. Ausgenommen sind Direkt- und Unterstützungskassen. Eine weitere gesetzliche Neuerung: Arbeitnehmer erhalten beim Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge keine Garantie mehr, wie hoch ihre zukünftige Betriebsrente mindestens ausfallen wird. Bislang mussten Arbeitgeber für die eingezahlten Beiträge ihrer Mitarbeiter haften, wenn die Rendite hinter den Erwartungen zurückblieb. „Diese Regelung soll insbesondere bei kleineren Unternehmen die Hemmschwelle abbauen, eine betriebliche Altersversorgung für Mitarbeiter anzubieten. Außerdem fließen so vermehrt Ersparnisse in chancenreichere Anlageformen und erwirtschaften höhere Erträge – so das Ziel“, erklärt Isabell Gusinde. Ab 2018 gibt es zusätzlich eine Förderung für Menschen mit niedrigem Einkommen: Dann unterstützt der Staat Arbeitgeber, die Geringverdienern einen Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung zahlen. Berücksichtigt werden Arbeitgeberzuschüsse von mindestens 240 Euro bis höchstens 480 Euro pro Kalenderjahr. Einen Teil davon erhält der Arbeitgeber über eine Verrechnung mit der abzuführenden Lohnsteuer vom Fiskus zurück. Zu den Geringverdienern zählen Arbeitnehmer mit einem Monatsbruttogehalt bis zu 2.200 Euro.

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