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Bauindustrie zu Stuttgart 21

09.12.2010  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Baudienst.

Für eine stärkere Bürgerbeteiligung, aber gegen Volksentscheide über Projekte von überregionaler Bedeutung und gegen eine Neueröffnung des Planfeststellungsverfahrens

„Wir müssen die Proteste von Stuttgart ernst nehmen. Die Lehren daraus sind, dass sich die Bürger durch die Jahrzehnte andauernden komplexen und intransparenten Planungs- und Genehmigungsverfahren bisheriger Art nicht hinreichend „mitgenommen“ fühlen. Bei zukünftigen Großprojekten sollten die Bürger schon in einer frühen Planungsphase eingebunden werden, um ihre berechtigten Anliegen noch berücksichtigen zu können. Zudem sollte ein Mediator eingesetzt werden, der in Konfliktfällen zwischen Bauherr und Bürger vermittelt.“ Das sind die Konsequenzen, die Politik und Verwaltung nach Auffassung des Hauptgeschäftsführers des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie RA Michael Knipper aus den Schlichtungsverhandlungen zu Stuttgart 21 ziehen sollten. Danach müssten aber die dann folgenden Planungs- und Genehmigungsverfahren verkürzt werden, damit die betroffenen Bürger nicht den Bezug zu dem Verfahren verlören. Knipper: „Am Ende müssen aber demokratische Entscheidungen für oder gegen ein Infrastrukturvorhaben respektiert werden. Auch von der unterlegenen Partei. Wenn Gegner des Projekts Stuttgart 21 für sich ein übergesetzliches Widerstandsrecht reklamieren, dann lässt dies Respekt für demokratische Entscheidungen vermissen, dann stellt dies die Grundsätze unseres Rechtsstaats in Frage.“

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Dagegen kann Knipper den Vorschlägen für eine „Verstärkung der unmittelbaren Demokratie“ nur begrenzt etwas abgewinnen. Sicher sei es richtig, bei Projekten von regionaler Bedeutung die Bevölkerung der Region auch direkt zu befragen. Wie das Beispiel der Waldschlößchenbrücke in Dresden zeige, wüssten die Bürger in diesen Fällen Nutzen und Kosten einer Maßnahme am besten zu beurteilen. Dagegen sei es falsch, die Entscheidung über Infrastrukturprojekte von bundesweiter Bedeutung allein den regional betroffenen Bürgern zu überlassen. In diesem Fall müssten die Kosten, die den betroffenen Bürgern zugemutet würden, gegen die Vorteile für die gesamte Gesellschaft abgewogen werden. Dafür seien in Deutschland die frei gewählten Parlamente nach wie vor die einzigen demo¬kratisch legitimierten Institutionen.

Darüber hinaus warnte Knipper vor einer Neueröffnung des Planfeststellungsverfahrens, wenn nach einem negativen Stresstest der Tiefbahnhof um ein neuntes und zehntes Gleis erweitert werden müsste. Der Schlichterspruch dürfe den Planfeststellungsbeschluss für Stuttgart 21 nicht in Frage stellen. Wenn „wesentliche Änderungen“ am Planfeststellungsbeschluss vorgenommen würden, drohe eine Neueröffnung des Planfeststellungsverfahrens, was die Umsetzung des Bauvorhabens möglicherweise um Jahre verzögern werde. Knipper: „Die Schlichtung hätte dem Projekt dann einen ‚Bärendienst’ erwiesen. Die Gegner des Projekts kämen quasi durch die Hintertür doch noch zu ihrem Erfolg.“

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Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
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