Neue Aufsicht über Inkassounternehmen

27.01.2025  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen.

Der BDIU hat seine langjährige Forderung erfolgreich durchgesetzt: Seit dem 1. Januar 2025 gibt es nur noch eine zentrale Behörde, die zuständig für die Aufsicht über Inkassounternehmen ist. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn hat die Aufsicht über die nach dem RDG registrierten Personen übernommen.

Auch für Registrierungen von Personen, die Rechtsdienstleistungen erbringen, ist seit dem 1. Januar 2025 allein das BfJ zuständig.

Die Zentralisierung der Aufsicht geht zurück auf gemeinsame Anstrengungen unserer Branche, von Verbraucherschutzorganisationen und Schuldnerberatungen: Bereits 2022 hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen beschlossen, das jetzt wirksam wurde.

Der BDIU steht natürlich in engem Kontakt mit der Behörde, die jetzt für unsere Branche zuständig ist. Beim Virtuellen Kongress des BDIU Ende November 2024 haben die beiden verantwortlichen Juristen vom BfJ alle Fragen der Teilnehmenden beantwortet.

BDIU-Mitglieder finden hier Informationen zur Erreichbarkeit der Aufsicht und zu Daten, die seit 1. Januar 2025 in den Anschreiben und Impressen von Inkassounternehmen angegeben werden müssen.

Bild: Oleg Magni (Pexels, Pexels Lizenz)

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